Natura 2000

Starke Interessenvertretung für die Grundbesitzer ist unabhängig von Wahlterminen!

Die von den Landesräten Holub und Ragger erhobenen Vorwürfe gegenüber der Landwirtschaftskammer beim Thema Natura 2000 sind Ablenkungsmanöver von deren eigener Untätigkeit. Naturschutz funktioniert nur gemeinsam mit den Grundeigentümern!

LK-Präsident Landesobmann Johann Mößler weist den Vorwurf, sich für die Rechte der von Natura 2000-Ausweisungen betroffenen Grundbesitzer nur wegen der im Herbst stattfindenden Landwirtschaftskammer-Wahl einzusetzen, auf das Schärfste zurück. „Die Landwirtschaftskammer ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Interessen der Grundeigentümer in diesem Land zu schützen. Wir vertreten unsere Mitglieder unabhängig von Wahlterminen. Die Anschuldigungen seitens der Landesräte Holub und Ragger sind ein Ablenkungsmanöver von deren eigener Untätigkeit. Der Naturschutz in Kärnten ist seit 20 Jahren in Sachen Natura 2000 säumig. Mit den Grundeigentümern wurden lange keine Gespräche gesucht und es erfolgte keine naturschutzfachliche Aufklärung über die individuelle Betroffenheit durch die Ausweisung. Auch Landesrat Holub ist jetzt bereits drei Jahre im Amt und nicht einmal für die bereits vor Jahren gemeldeten.

Natura 2000-Gebiete gibt es entsprechende Verordnungen. Jetzt, wo auch die Europäische Kommission auf die Untätigkeit aufmerksam wurde, sollen in einer Ho-Ruck-Aktion große Natura 2000-Flächen ausgewiesen werden. Dabei ist gar nicht klar, wo sich die Schutzgüter genau befinden. Das kommt mir so vor, als ob man in Klagenfurt-Waidmannsdorf drei denkmalschutzwürdige Gebäude feststellt und dann gleich ganz Waidmannsdorf zum Denkmalschutz-Gebiet erklärt“, so der LK-Präsident.

Darüber hinaus wird die Unsicherheit für die Grundeigentümer dadurch erhöht, dass die möglichen Bewirtschaftungserschwernisse und vermögensrechtlichen Nachteile in keiner Weise einschätzbar sind. Auch ist Kärnten das einzige Bundesland, in dem keine Entschädigungszahlungen für vermögensrechtliche Nachteile im Zusammenhang mit Natura 2000 im Naturschutzgesetz vorgesehen sind. LK-Präsident Landesobmann Mößler: „Dies ist nach Meinung unserer Rechtsexperten nicht nur verfassungswidrig, sondern verstößt gegen einen – bis dato gültigen – Beschluss des Kärntner Landtages, der sich bereits im Juli 2000 dafür ausgesprochen hat, dass jegliche Nennungen von Gebietskulissen nur nach einer entsprechenden finanziellen Entschädigung und nach ausdrücklicher Zustimmung der Grundeigentümer erfolgen darf.“

DER BAUERNBUND FORDERT:

Landesrat Holub wird mit Nachdruck aufgefordert, dass vor der Meldung von weiteren Natura 2000-Gebieten, insbesondere wenn diese Waldlebensraumtypen betreffen, folgende Punkte klargestellt werden:

  1. Ob und wenn ja, welche Einschränkungen in der Bewirtschaftung die Grundeigentümer konkret je nach Schutzgut zu erwarten haben.
  2. In welchem Ausmaß die Grundeigentümer vom Schutzgut tatsächlich betroffen sind.
  3. Die Erstellung von Managementplänen nur im Einvernehmen mit den Grundeigentümern erfolgen wird.
  4. Der einstimmige Landtagsbeschluss vom 12. Juli 2000, in dem das Einvernehmen und die ausdrückliche Zustimmung der Grundeigentümer festgeschrieben wurde, respektiert und eingehalten wird.
  5. Dass der Entschädigungsparagraph 49 des Kärntner Naturschutzgesetzes im Interesse der Grundeigentümer umgehend zu verbessern ist. (Antrag an die Vollversammlung der LK Kärnten vom 25. 04. 2016)
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