Einheitswerte NEU: Freibetrag kann höhere SV-Zahlungen wirksam abfedern!

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Landwirtschaftskammerpräsident Mößler fordert eine Abfederung von überproportional gestiegenen Sozialversicherungszahlungen mittels Freibetrag.

Die Neufeststellung der Einheitswerte war auf Grund verfassungsrechtlicher Bedenken unumgänglich geworden. Mit der Neuregelung der Einheitswerte konnte die Pauschalierung gesichert und hoher bürokratischer Aufwand von den Betrieben  abgewendet werden. Die Neufeststellung hat auch bereits bezahlt gemacht, weil im Zuge der Steuerreform dadurch Vermögenssteuern verhindert und die Grunderwerbssteuer und die Grundbuchseintragungsgebühr auf Basis der Einheitswerte gesichert werden konnte.

„Keine überproportionalen Erhöhungen“

Im Vorfeld der Neufeststellung der Einheitswerte wurde von allen Kammerpräsidenten ein Papier unterzeichnet in dem festgehalten wurde, dass nach dem Wirksamwerden der Hauptfeststellung die Beitragsgrundlagen in der Sozialversicherung (BSVG) angepasst werden sollen, weil es durch die Einrechnung der öffentlichen Gelder insbesondere im niedrigen Einheitswertbereich zu überproportionalen Erhöhungen kommen kann. Diese sollten jedenfalls nicht voll auf die Sozialversicherungsbeiträge durchschlagen.

LK-Präsident Mößler hat diesen Passus bereits im Dezember 2014 zum Anlass genommen um mittels einstimmiger Resolution in der Vollversammlung Kärnten auf Wiener Ebene eine Arbeitsgruppe zu erwirken, die sich mit dieser Thematik auseinandersetzt. Im Zuge der Steuerreform wurde anschließend zwar ein Entlastungspaket in der Höhe von 15 Mio. EUR pro Jahr zur Abfederung von steigenden SV-Beiträgen verhandelt, dieses Paket ist aber aus heutiger Sicht nicht geeignet, die ursprünglich im Kreis der Präsidenten vereinbarte Abfederung, zu erwirken.

Freibetragsmodell

In den bisherigen Arbeitsgruppensitzungen in Wien wurden im Kreis der Landeskammern mit der Sozialversicherungsanstalt verschiedene Abfederungsmodelle diskutiert. Von der LK-Kärnten wurde dabei ein Freibetragsmodell in die Diskussion eingebracht. Analog zu anderen Freibeträgen im Bäuerlichen Sozialversicherungsgesetz (vgl. § 23 BSVG) sollte ein Teil der öffentlichen Zahlungen, die im neuen Einheitswert wirksam werden, vor der Berechnung der SV-Zahlungen abgezogen werden.

Die Vorteile dieser Variante liegen darin, dass

  • sie auf die aktiv wirtschaftenden Betriebe abzielt (profitieren würden rund 121.000 Invekos Betriebe, wobei rund 600.000 neue Einheitswert-Bescheiden von der Finanz erstellt werden)
  • insbesondere jene Betriebe vom Freibetrag profitieren, bei denen die öffentlichen Zahlungen stark auf den neuen Einheitswert wirken. Das sind insbesondere Kleinbetriebe im Berggebiet und Betriebe mit hohem Pachtflächenanteil.
  • der Freibetrag einfach zu administrieren ist.

Der Vorschlag des Kärntner Kammerpräsidenten findet mittlerweile auch die Unterstützung der „westlichen“ Bundesländer Tirol, Salzburg und der Steiermark. In den nächsten Wochen wird daher die Diskussion über den Freibetrag weiter an Fahrt aufnehmen. Darüber hinaus plant Kammerpräsident Mößler eine Petition zum Freibetrag um die Meinung der bäuerlichen Bevölkerung zu diesem Thema einzuholen.

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