Ein Handschlag der nicht gilt: Unwahrheit auf dem Rücken der Bauern und Grundbesitzer im Nationalpark Hohe Tauern!

Aktuelles, Eigentum Keine Kommentare zu Ein Handschlag der nicht gilt: Unwahrheit auf dem Rücken der Bauern und Grundbesitzer im Nationalpark Hohe Tauern!

Die Freiheitliche Bauernschaft in Kärnten wirbt mit Handschlagqualität. Diese Handschlagqualität ist beim freiheitlichen Landesrat Gernot Darmann als Nationalparkreferent jedoch nicht zu erkennen. Er lässt sich vor den Karren seiner „Freiheitlichen Bauern“ bei der Landwirtschaftskammerwahl spannen und schreckt nicht davor zurück, Unwahrheiten zu verbreiten!
Im Jahr 2015 wurden 565.000 Euro an Naturschutzabgeltung für die Grundbesitzer im Nationalpark Hohe Tauern ausbezahlt, 2016 sind es erst rund 270.000 Euro. Fast 300.000 Euro werden den Grundbesitzern vorenthalten, weil seitens des Nationalparks Verträge mit den Grundbesitzern gekündigt wurden und bis dato keine neuen Verträge abgeschlossen wurden.

LR Darmann begründet dies damit, dass er vom zuständigen Landwirtschafts- und Umweltministerium bis dato keine Zustimmung für  die Verwendung jener neuen Verträge erhalten hat, welche die Landwirtschaftskammer für die Grundbesitzer ausgearbeitet hat.

Am 28. Oktober behauptet LR Darmann in einem Brief an die Grundbesitzer , vom Ministerium noch immer keine Antwort erhalten zu haben und deshalb „gezwungen“  sei, die ausstehenden Gelder zurückzuhalten. Tatsächlich hat der zuständige Bundesminister Rupprechter den Landesrat Darmann bereits am 5. Oktober darüber informiert, dass die von den Grundbesitzern vorgelegten Verträge in Ordnung seien und abgeschlossen werden sollen, damit die noch ausständigen Naturschutzgelder an die Bauern ausbezahlt werden können.  Weitere Außer-Nutzung-Stellungen sollten laut erst in einem zweiten Schritt in einem breit angelegten Dialogprozess diskutiert werden.

Brief Darmann vom 28. Oktober 2016 an die Grundbesitzer – „…ist trotz Urgenz meinerseits bis heute unbeantwortet geblieben.“

mitte-darmann

brief-darmann

 

Brief BM Rupprechter vom 05. Oktober 2016

unten_ministerbrief-lw-ministerium1

Die von der Landwirtschaftskammer gemeinsam mit den Grundbesitzern ausgearbeiteten Verträge geben den Grundbesitzern die Möglichkeit, die ihnen zustehenden Abgeltungen zu erhalten. Die von Bundesminister Rupprechter vorgeschlagene Vorgangsweise gibt beiden Seiten – den Nationalparkverantwortlichen und den Grundbesitzern und Bauern die notwendige Zeit, sich gemeinsam auf Flächen zu einigen, die außer Nutzung gestellt werden können. Denn letztlich kann ein vernünftiger und praktikabler Weg nur gemeinsam gelingen!

 

  • Share: