Ja zum SV-Freibetrag

Aktuelles Keine Kommentare zu Ja zum SV-Freibetrag

Unterstützen auch Sie die Petitionsinitiative der Landwirtschaftskammer Kärnten mit Ihrer Online-Unterschrift auf der Plattform https://petition.ktn.lko.at.

Eine Neufeststellung der Einheitswerte in der derzeitigen Form war ohne Alternative. Im Vorfeld der Neufeststellung wurde jedoch von allen Kammerpräsidenten per Unterschrift vereinbart, dass nach dem Wirksamwerden der Hauptfeststellung die Beitragsgrundlagen in der Sozialversicherung (BSVG) angepasst werden sollen, weil es durch die Einrechnung der öffentlichen Gelder insbesondere im niedrigen Einheitswertbereich zu überproportionalen Erhöhungen der Sozialversicherungsbeitragszahlungen kommen kann.
Daher fordert die LK Kärnten nun die Umsetzung dieser Vereinbarung durch die Einführung eines Freibetrages für die öffentlichen Gelder bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge!

Warum Freibetrag?
* Durch die Einführung eines Freibetrages bei den öffentlichen Geldern, können überproportionale Erhöhungen wirksam und unbürokratisch vermieden werden.
* Freibeträge sind für bestimmte Bereiche auch bereits jetzt schon im Bäuerlichen Sozialversicherungsgesetz vorgesehen (vgl. § 23 BSVG).

Wie hoch soll der Freibetrag sein?
* Wir fordern einen Freibetrag in der Höhe von 2.078 EUR pro Betrieb.
* Dieser Betrag entspricht der durchschnittlichen Beitragsgrundlagensteigerung in der Sozialversicherung auf Grund der Zurechnung der öffentlichen Zahlungen.
* Hintergrund: Im Durchschnitt beziehen Österreichs Bauern Direktzahlungen (Säule 1) i.d.H.v. rund 6.233 EUR, davon werden 33% auf den Einheitswert angerechnet.

Was sind die Vorteile des Freibetrags?
* Wirkt zielgenau auf alle aktiv wirtschaftende Betriebe (110.000 Invekos-Betriebe im Vergleich zu rund 600.000 neuen Einheitswerten).
* Betriebe, bei denen die öffentlichen Zahlungen überproportional stark auf den neuen Einheitswert wirken, würden besonders profitieren. Das sind vor allem kleinere Betriebe, Betriebe im benachteiligten Gebiet und Betriebe mit Pachtflächen.
* Einfache Administration – kann EDV-technisch berücksichtigt werden.

Wer profitiert vom Freibetrag?
* Jeder praktizierende Betrieb, der Direktzahlungen der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik erhält, profitiert vom Freibetrag.

Hintergrundinformationen: HIER

Unterstützen auch Sie die Petitionsinitiative der Landwirtschaftskammer Kärnten mit Ihrer Online-Unterschrift auf der Plattform https://petition.ktn.lko.at.

  • Share: