Neues Kärntner Naturschutzgesetz bringt zahlreiche Verbesserungen

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LR Benger und LR Holub: Novelle des Naturschutzgesetzes von 2002 ist gemeinsam erzielter Erfolg und breiter Interessensausgleich zwischen Naturschutz, Landwirtschaft und Wirtschaft

Kärnten bekommt ein neues Naturschutzgesetz. In einer gemeinsamen Pressekonferenz stellten, Agrarlandesrat Christian Benger, Umwelt- und Naturschutzlandesrat Rolf Holub, Landtagsabgeordneter Michael Johann als Vorsitzender des Umweltausschusses, Landwirtschaftskammerpräsident Johann Mößler, Wirtschaftskammerpräsident Jürgen Mandl und Erich Auer als Mitglied des Naturschutzbeirats die Gesetzesnovelle vor, die in der kommenden Regierungssitzung als Regierungsvorlage beschlossen werden soll.

Spagat zwischen Natur, Eigentum, und Wirtschaft

Benger begrüßte die Gesetzesnovelle als „ganzheitliches Gesetz, das den Spagat von Eigentum, Wirtschaft und Naturschutz“ geschafft habe. Daher sei auch länger diskutiert worden, aber das Ergebnis gebe dem Zeitrahmen recht.

„Es gibt kein entweder/oder, es gibt nur eine sowohl/als auch. Kärntens Landschaft ist geprägt von landwirtschaftlichen Flächen, von Natur, von Siedlungsraum, Wirtschafts- und Lebensraum. Das heißt, wir mussten arbeiten, leben, wohnen, nutzen und schützen unter einen Hut bringen“, betonte Benger.

Naturschutz alleine sei nicht möglich, denn die Landwirtschaft, der Tourismus und das kleinstrukturierte Gewerbe seien die Säulen im ländlichen Raum, die Lebensgrundlagen. „Schlussendlich haben wir ein Gesetz geschaffen, das all dem gerecht wird, das ohne Ausweitung der Bürokratie erfolgt, das in Bewirtschaftungsfragen Erleichterungen bringt, das die Eigentumsrechte berücksichtigt und erstmals wurde die Entschädigung bei Einbußen fixiert“, fasste Benger zusammen.

Der LK-Präsident sieht in der Novelle eine wesentliche Weiterentwicklung von Naturschutz und Bewirtschaftung. „Die Nachteile des bisherigen Gesetzes für die Landwirtschaft wurden ausgeräumt. Jetzt gibt es erstmals eine rechtliche Grundlage für eine Entschädigung, die natürlich auch mit Leben erfüllt werden wird“, so Mößler.

Er bewertete auch den Umstand als erfreulich, dass künftig Expertisen von Fachleuten aus der Landwirtschaftskammer oder Wirtschaftskammer im Naturschutzbeirat berücksichtigt werden. „Die Freude am Wirtschaften ist mit dieser Novelle erhalten geblieben, und jede Sekunde Diskussion war das Wert“, hielt Mößler fest.

Als Mitglied des Naturschutzbeirats sieht Erich Auer die Einrichtung eines Geschäftsstellenleiters als große Hilfe und Unterstützung für den Beirat an. Der Naturschutzbeirat entwickle sich auch immer mehr zu einer Servicestelle: „Man braucht keine Angst vor dem Naturschutzbeirat haben, der immer nach bestem Wissen und Gewissen entscheidet“, so Auer, der das neue Naturschutzgesetz sehr positiv bewertete und sich für die Einigung bedankte.

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