Erneuerung des Naturschutzgesetzes

Eigentum, Natura 2000 Keine Kommentare zu Erneuerung des Naturschutzgesetzes

KR Herbert Petscharnig

Die vor Kurzem beschlossene Novelle zum Kärntner Naturschutzgesetz sieht nun erstmalig eine Entschädigungsmöglichkeit für Natura 2000-Gebiete in Kärnten vor. Nach jahrelangen Verhandlungen ist es der Landwirtschaftskammer Kärnten gelungen, einen Entschädigungsanspruch für die betroffenen Grundstücksbesitzer auch in Kärnten gesetzlich zu verankern.

Bislang war Kärnten das einzige Bundesland, in dem Natura 2000-Gebiete nicht entschädigt wurden. Das Gesetz besagt, dass bei der Entstehung eines vermögensrechtlichen Nachteils oder wirtschaftlicher Erschwernisse ein Recht auf Entschädigung durch das Land Kärnten besteht. Ansprüche müssen innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden.

Die Erneuerung des Naturschutzgesetzes ist für alle Bäuerinnen, Bauern und Grundstücksbesitzer als enormer Fortschritt anzusehen. Nach diesem Erfolg besteht Zuversicht, auch restliche offene Forderungen durchbringen zu können. Die Durchsetzung des Gesetzes war auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung.

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