EU-Agrarrat: BM Köstinger setzt auf bäuerliche Familienbetriebe und Qualität

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Österreich werde als Nettozahler für eine um Großbritannien verkleinerte EU nicht zusätzliche Mittel bereitstellen, bekräftige Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger am Rande des EU-Agrarrats in Brüssel hinsichtlich der anstehenden Verhandlungen über den nächsten mehrjährigen EU-Finanzrahmen.

Das bedeute aber nicht automatisch eine Kürzung der Förderungen für österreichische Landwirte. Stattdessen müssten die Schwerpunkte in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geändert werden. Den bäuerlichen Familienbetrieb und die Qualität will Köstinger zukünftig in den Fokus rücken. Die „Massenproduktion“ sollte dagegen weniger gefördert werden. „Es werden immer die gleichen zur Kasse gebeten“, bemängelte die Ministerin. Sollten dennoch Mittel aus dem EU-Agrarhaushalt fehlen, könne Österreich aus dem nationalen Haushalt auch kompensieren, stellte Köstinger in Aussicht. Österreich trete für Kürzungen bei Bürokratie und Verwaltung ein sowie für eine verpflichtende Obergrenze bei den EU-Direktzahlungen und für eine degressive Förderung, bei der die ersten Hektar stärker als die nachfolgenden gefördert werden.

 

Geteilte Meinungen zur Angleichung der Direktzahlungen

Ein Ost-West-Konflikt über die Angleichung der Prämien zwischen den EU-Mitgliedstaaten entlud sich in der Debatte im Rat. Die heutige Prämienhöhe sei ungerecht, erklärte der ungarische Landwirtschaftsminister Sandor Fazekas. Die Höhe fuße auf mehr als 20 Jahre alten Ertragsberechnungen. Eine einheitliche Flächenprämie fordern deshalb die Visegrádstaaten Ungarn, Polen, Tschechien, die Slowakei mit Unterstützung von Kroatien und den baltischen Ländern. Auch Bulgarien und Rumänien seien für einheitliche Flächenprämien, sagte der bulgarische Landwirtschaftsminister Rumen Porodzanov in der abschließenden Pressekonferenz. Als amtierende und zukünftige Länder mit EU-Ratsvorsitz müssten sich Bulgarien und Rumänien aber mit ihrer Meinung zurückhalten und hätten das Visegrádpapier deshalb nicht unterschrieben. Italien, Dänemark und Griechenland wiesen auf unterschiedliche Gegebenheiten in der EU hin, die verschieden hohe Direktzahlungen in den EU-Mitgliedstaaten rechtfertigten, etwa wegen unterschiedlicher Löhne und Bodenpreise. Der deutsche Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt wies auf unterschiedliche Auflagen beim Klima- und Luftschutz hin, die den Landwirten in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten mehr oder weniger abverlangten.
Hogan setzte sich zumindest für eine Annäherung der heutigen Zahlungen ein. Alle Landwirte in der EU stünden vor ähnlichen Herausforderungen, betonte der Kommissar. Es gebe trotz unterschiedlicher Arbeitskosten und Bodenpreise gute Gründe für eine Konvergenz der Direktzahlungen. Genaueres könne er aber erst sagen, wenn die EU-Kommission ihren mehrjährigen Haushaltsrahmen Anfang Mai vorgestellt habe, erklärte Hogan.

 

Anreize für Umweltauflagen sollen Greening ersetzen

Die Umweltanforderungen für Landwirte möchten die meisten EU-Mitgliedstaaten im Sinne der EU-Kommission reformieren. Die Minister sprachen sich dafür aus, das heutige Greening ab 2021 aufzulösen. Ein Teil der Greening-Auflagen soll zur Voraussetzung für den Erhalt der Direktzahlungen gemacht und dem Cross Compliance-Katalog hinzugefügt werden. Ein anderer Teil soll von den ländlichen Förderprogrammen aufgenommen werden. Die Minister im Rat sprachen sich für eine ambitioniertere Agrarumweltpolitik aus. Allerdings sollten die Landwirte weniger durch höhere Auflagen belastet werden. Stattdessen sollte es verstärkt Anreize für zukünftige Umweltauflagen geben. „Wer mehr für die Umwelt leistet, soll davon auch profitieren“, betonte Köstinger. Es müsse deshalb eine Anreizkomponente geben und zukünftige Umweltkonzepte sollten unbedingt mit den Landwirten abgesprochen werden. Nur wenn diese einverstanden seien, würden Umweltprogramme erfolgreich umgesetzt, argumentierte Köstinger.

Weiterführende Links: http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/agrifish/2018/02/19/

(Quelle: AIZ)

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