Mehr Eigenverantwortung für Freizeitnutzer, insbesondere für Wanderer mit Hunden, soll auf landesgesetzlicher Ebene verankert werden.

„Wir brauchen Rechtssicherheit für die Almbauern, die Bauern müssen wissen, was Sache ist!“ Bauernbundobmann LK-Präs. Johann Mößler

„Wir können in diesen Fragen nicht auf das letztinstanzliche Urteil warten. Die Almsaison steht vor der Tür“ LR Martin Gruber

Das Tiroler Alm-Urteil hat in den letzten Tagen für extreme Verunsicherung bei den Almbauern in Kärnten gesorgt. Auch wenn immer wieder betont wird, es handle sich um einen Einzelfall, stellt sich für viele Almbäuerinnen und Almbauern die Frage, ab wann sie im Unglücksfall haftbar gemacht werden können. Vor diesem Hintergrund begrüßt Landwirtschaftskammerpräsident ÖR Ing. Johann Mößler die Ergebnisse des heute stattgefundenen Runden Tisches zu dem Agrarlandesrat Martin Gruber Vertreter aus Landwirtschaft und Tourismus eingeladen hat.

Ergebnisse vom runden Tisch in Kärnten:

  • gesetzliche Änderungen der Tierhalterhaftung für Almbauern auf Bundesebene (ABGB)
  • mehr Eigenverantwortung für Freizeitnutzer insbesondere für Hundehalter (Nachschärfungen von   landesgesetzlichen Regelungen)
  • Ausweitung der bereits bestehenden Haftpflichtversicherung für Almbauern
  • bessere Information für Wanderer

„In ein paar Wochen beginnen die Vorbereitungen für die Almsaison und es kann nicht sein, dass Bauern um Haus und Hof fürchten müssen, wenn sie Tiere auf die Alm treiben. Wir brauchen Rechtssicherheit für die Almbauern, die Bauern müssen wissen, was Sache ist!“, so der Präsident. Die von Bundeskanzler Kurz angekündigten gesetzlichen Änderungen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch hält Mößler daher für „absolut notwendig“, um die Tierhalterhaftung für Almbauern zu reduzieren.

Mehr Eigenverantwortung für Hundebesitzer

Positiv bewertet Mößler auch, dass die Forderung der bäuerlichen Interessenvertretung nach mehr Eigenverantwortung der Freizeitnutzer auf breite Zustimmung im Kreis der Teilnehmer des Almgipfels gestoßen ist, insbesondere dann, wenn Hunde mitgeführt werden. Denn in nahezu allen bisherigen Vorfällen auf Almen mit Mutterkühen waren laut Mößler Hunde verwickelt. „Hier muss es gesetzliche Nachschärfungen geben, Empfehlungen allein sind zu wenig!“, so Mößler, der landesgesetzliche Regelungen für den richtigen Weg hält. Dort soll das Verhalten von Personen im Almbereich klar geregelt werden und die Eigenverantwortung im Vordergrund stehen.

  • Share: