DER KÄRNTNER BAUERNBUND

LK Vollversammlung Anträge 18. Dezember 2018 – Kärntner Bauernbund


Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung zum sparsamen Umgang mit Boden für Einkaufszentren

In Kärnten gehen täglich rund 2 bis 3 Hektar an landwirtschaftlicher Nutzfläche verloren, weil sie verbaut oder versiegelt werden. Das entspricht einer Fläche von rund 55 Kärntner Bauernhöfen pro Jahr. Die jedem Einwohner zur Verfügung stehende landwirtschaftliche Nutzfläche liegt demnach nur noch bei 1.100 m2. Diese Zahlen zeigen, dass es in Kärnten massiven Handlungsbedarf zur Reduktion des Bodenverbrauchs gibt. Denn Boden ist nicht nur Grundlage der regionalen Lebensmittelproduktion und damit Versorgung der Bevölkerung, er hilft auch bei der Regulierung von Hochwasserereignissen und bei der Stabilisierung des Klimas.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:

Der zuständige Landesrat für Raumordnung in Kärnten, Ing. Daniel Fellner, wird ersucht, bei der Novellierung des Kärntner Raumordnungsgesetzes eine gesetzliche Verpflichtung zum sparsamen Umgang mit Boden für Einkaufszentren zu verankern. Da Kärnten bereits eine der höchsten Supermarktflächen je Einwohner in Europa aufweist, sollen neue Einkaufszentren zumindest zweigeschossig ausgeführt werden und zwei Drittel aller Parkplätze sollen verpflichtend in Garagen oder auf dem Dach errichtet werden müssen, wie dies zum Beispiel in Vorarlberg bereits der Fall ist.

Rundholzverlademöglichkeiten in den Sturmschadensgebieten

Die Wälder in den Bezirken Hermagor und Spittal wurden durch das Sturmtief Vaia massiv geschädigt. Rund 80 % der geschätzten 1,1 Millionen Festmeter Schadholz werden in den nächsten Wochen und Monaten in diesen beiden Bezirken aufzuarbeiten sein. Um das Rundholz zügig abtransportieren zu können und Qualitätsschäden (Verblauung, Käfer) durch zu lange Lagerung zu vermeiden, ist eine effiziente Rundholzlogistik unverzichtbar. Neben dem LKW-Transport, der vor allem für die vor Ort ansässige Sägeindustrie von Bedeutung ist, spielt jedoch auch die Bahnverladung von Rundholz eine Rolle, damit das anfallende Holz ggf. auch an weiter entfernt liegende Marktpartner geliefert werden kann. Die Möglichkeiten der Bahnverladung wurden in den letzten Jahren, insbesondere im Gailtal durch die Schließung der Bahntrasse von Hermagor nach Kötschach, massiv eingeschränkt. Im Jahr 2019 könnte eine weitere Einschränkung der Bedienmöglichkeit am Bahnhof Hermagor auf Grund der Elektrifizierung der Bahntrasse erfolgen.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:

Der für die Österreichischen Bundesbahnen zuständige Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, Norbert Hofer, wird aufgefordert die bestehenden Kapazitäten der Bahnverladung von Rundholz in den Bezirken Spittal und Hermagor zumindest wie bisher aufrecht zu erhalten und nach Möglichkeit temporär zu verstärken. Im Zuge der Elektrifizierung der Bahntrasse Villach – Hermagor darf es zu keiner Reduktion der Bedienmöglichkeiten am Bahnhof Hermagor kommen. Am Bahnhof Dellach/Drautal soll geprüft werden, ob hier nicht eine zusätzliche Rundholzverlademöglichkeit geschaffen werden könnte.

Evaluierung von Natura 2000-Gebieten in Österreich

Österreich ist verpflichtet, nach Artikel 17 der Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Richtlinie alle 6 Jahre einen Bericht über den Erhaltungszustand der FFH-Schutzgüter an die EU-Kommission zu übermitteln. Unter der Leitung des Umweltbundesamtes wurden Indikatoren und Schwellenwerte für die Lebensraumtypen und Arten des Natura 2000-Netzwerkes entwickelt, mit denen der Erhaltungszustand bewertet werden kann (sogenannte GEZ-Studie). Die zu diesem Thema erarbeitete GEZ-Studie von Ellmauer (Umweltbundesamt 2005) im Auftrag der österreichischen Bundesländer führt auf Grund ihrer Systematik insbesondere bei den Waldlebensraumtypen zwangsläufig zu dem Schluss, dass der Erhaltungszustand der Schutzgüter unzureichend bzw. schlecht ist.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:

Die zuständige Landesrätin für Naturschutz in Kärnten Mag. Sara Schaar wird aufgefordert, einen Beschluss zur Überarbeitung der GEZ-Studie im Kreis der zuständigen LandesnaturschutzreferentInnen zu initiieren, mit dem klaren Ziel, die systematischen Schwächen der derzeitigen Studie auszumerzen, welche zwangsläufig zu einer zu negativen Darstellung des Erhaltungszustandes der Schutzgebiete und Schutzgüter in Österreich führen.

Ökologisierung des Steuersystems

Der Klimawandel ist nicht nur zur Zukunftsfrage der Land- und Forstwirtschaft, er ist zur Zukunftsfrage der gesamten Gesellschaft geworden. Zwar hat sich Österreich im Rahmen des Paris-Abkommens zu ambitionierten Klimazielen verpflichtet, doch sind die CO2-Emissionen in Österreich in den vergangenen Jahren zum dritten Mal in Folge gestiegen (Quelle: Umweltbundesamt, 2018). Um eine Trendwende einzuleiten, ist eine massive Intensivierung der Anstrengungen erforderlich. Dazu zählen insbesondere auch die steuerlichen Rahmenbedingungen, welche in Österreich jedoch bis dato kaum als Instrument zur Klimastabilisierung genutzt wurden. Im Gegenteil, derzeit werden die Folgekosten des Klimawandels nicht im Steuersystem abgebildet, sondern einfach auf künftige Generationen überwälzt.

Durch die Einführung einer CO2-Steuer könnte eine verursachungsgerechte Besteuerung von Treibhausgasen erreicht werden. Ziel dieser Steuer ist es, jene Maßnahmen, die besonders viele Emissionen verursachen, stärker zu besteuern. Dass CO2 Steuern nicht abwegig sind, zeigt das Beispiel Schweden, das bereits 1991 eine Steuer von 25€ je Tonne CO2 eingeführt und bis heute kontinuierlich auf 120€ je Tonne angehoben hat. Befürchtungen, dass die Wirtschaft darunter leidet, haben sich nicht bewahrheitet, denn das schwedische Bruttonationalprodukt hat sich zwischen 1990 und 2008 verdoppelt. Im selben Zeitraum hat Schweden seine Treibhausgasemissionen um knapp 25% reduziert.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:

Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert in der geplanten Steuerreform eine Ökologisierung des Steuersystems durch die Einführung einer CO2-Steuer umzusetzen. Damit soll die Transformation zu einem nachhaltigen Wirtschaftssystem eingeleitet werden. Die anfallenden Steuermittel sollen daher dazu verwendet werden, den Ausbau von erneuerbaren Energieträgern in Österreich zu forcieren.

Einführung eines Branchenverbandes Milch

Der geballten Marktmacht des Lebensmittelhandels (LEH) stehen in Österreich vergleichsweise viele kleine Molkereien gegenüber. Auf der Jagd nach Marktanteilen treiben die Lebensmittelkonzerne die Produktdifferenzierung auch im Bereich der Milch und Milchprodukte immer weiter voran. Viel zu oft bleiben jedoch die Erzeuger und Verarbeiter auf den höheren Kosten sitzen, da sich die Milchverbarbeiter nicht auf eine gemeinsame Strategie einigen können bzw. eine strukturierte Plattform zwischen Verarbeitung und Handel fehlt, um diese Problemfelder zu diskutieren.

In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass das Unionsrecht den Mitgliedsstaaten die Einrichtung sogenannter Branchenverbände einräumt. Ein Branchenverband muss dabei zumindest einen relevanten Anteil der Milcherzeuger, sowie mindestens eine weitere Stufe der Lebensmittelkette, wahlweise Verarbeiter oder Handel umfassen. Die wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen sind einzuhalten.

Dessen ungeachtet sind die möglichen Betätigungsfelder für einen Branchenverband vielfältig und reichen von der Transparenz hinsichtlich der Erzeugung und des Marktes, der Veröffentlichung von Statistiken über Preise und Mengen, die Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen und Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen bis hin zur Bereitstellung von Informationen und Marktforschung zur Ausrichtung der Produktion, die den Marktbedarf und den Erwartungen der Verbraucher gerecht werden, etc.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:

Der Verband der Österreichischen Milchverarbeiter (VÖM) und die Landwirtschaftskammer Österreich werden aufgefordert, gemeinsam an der Realisierung eines Branchenverbandes Milch zu arbeiten. Der Branchenverband Milch soll unter anderem dazu dienen, sich gegenüber den ständig steigenden Forderungen des Lebensmittelhandels zu positionieren bzw. gemeinsam mit den Vertretern des Lebensmitteleinzelhandels an einer Weiterentwicklung des Milchsektors zu arbeiten, bei der auch die Milchproduzenten einen fairen Anteil an der Wertschöpfung lukrieren können.

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