DER KÄRNTNER BAUERNBUND

LK Vollversammlung Anträge 19. Dezember 2017


Antrag an die Vollversammlung vom 19. Dezember 2017

Einsetzung eines Ausschusses in der Landwirtschaftskammer Österreich für „Erwerbskombinationen„

Die Direktvermarktung in Österreich hat in den letzten Jahren sehr stark an Bedeutung zugenommen. Die Nachfrage der Konsumenten nach bäuerlich erzeugten Produkten steigt immer mehr. Über die Marke „Gutes vom Bauernhof“ ist es bereits gelungen, den Wert der bäuerlich erzeugten Produkte, noch stärker bekannt zu machen. 32.000 Menschen sind unmittelbar in der bäuerlichen Direktvermarktung in Österreich beschäftigt.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:

Die Landwirtschaftskammer Österreich möge einen Ausschuss für „Erwerbskombinationen“ einrichten um spezielle Anliegen und fachlichen Agenden der Direktvermarkter in Zukunft stärker bündeln zu können (z.B. Gewerberecht, Hygiene). Die direktvermarktenden Betriebe benötigen durch die größere Nachfrage noch mehr Sicherheit bei Ihrer täglichen Arbeit.

VPärs. ÖR Anton Heritzer

Antrag an die Vollversammlung vom 19. Dezember 2017

Schäden durch jagdbare ganzjährig geschonte Tiere

In Kärnten nehmen Schäden durch jagdbare aber ganzjährig geschonte Tiere (Fischotter, Biber, Wolf, Bär, Luchs) rasant zu. Besonders starke Schäden hat in den vergangenen Jahren der sich rasant vermehrende Fischotter an den Fischbeständen angerichtet. Probebefischungen zeigen einen Rückgang der Fischbiomasse von bis zu 90 %.Am 1. Jänner 2018 tritt in Kärnten ein neues Jagdgesetz in Kraft. Darin wird geregelt, dass zur Abgeltung von Schäden durch jagdbare, ganzjährig geschonte Tiere nun nicht mehr der Jagdausübungsberechtigte verpflichtet ist. Das Land Kärnten muss lt. diesem Gesetz einen Schadensfond einrichten, der „Unterstützungsleistungen“ nach erst zu erarbeitenden Kriterien erbringen soll.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:

Die Kärntner Landesregierung und hier im Besonderen die Finanzlandesrätin Frau Landeshauptmannstellvertreterin Mag. Gaby SCHAUNIG wir aufgefordert den einzurichtenden Fond finanziell so auszustatten, dass Schäden durch ganzjährig geschonte Tiere zur Gänze abgegolten werden können.

Des Weiteren muss seitens der Landesregierung klargestellt werden, dass lt. § 75, Absatz 3a des Kärntner Jagdgesetzes die traditionelle Almbewirtschaftung die erforderlichen „wirtschaftlich zumutbaren Vorkehrungen“ für Entschädigungszahlungen erfüllt  und weitere Maßnahmen (Herdenschutzhunde, Einzäunungen) nicht Voraussetzung für eine Entschädigung sind.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes fordert überdies die zuständigen Landesräte, Mag. Gernot DARMANN und Rolf HOLUB auf, so rasch wie möglich Maßnahmen zur Reduktion des explodierenden Fischotterbestandes zu ergreifen.

Vbgm. KR Werner Mattersdorfer

Antrag an die Vollversammlung vom 19. Dezember  2017

Bestimmungslandprinzip bei Lebensmittelimporten einführen

Ein zentrales Dilemma der heimischen Landwirtschaft besteht darin, dass die Politik (meist auf Druck von Umweltorganisationen) Auflagen und Standards für heimische Produzenten festschreibt, die Konsumentinnen und Konsumenten jedoch nicht bereit sind die damit entstehenden Mehrkosten zu übernehmen.

In offenen Märkten ist das Ergebnis die Verdrängung der kostenintensiveren heimischen Produktion durch billigere Importware – die meist unter weit weniger strengen Umwelt-, Sozial- oder Tierwohlstandards produziert wird.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:

Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert in der Europäischen Union für ein „Bestimmungslandprinzip“ für importierte Lebensmittel aus Drittstaaten einzutreten mit dem sichergestellt wird, dass Importware gleiche Standards und Auflagen erfüllt wie heimische Lebensmittel. Entspricht die Importware nicht den heimischen Standards ist entweder der Import zu untersagen oder ein Zoll einzuheben der den kalkulierten Kostenunterschieden auf Grund der unterschiedlichen Standards entspricht. Die eingehobenen Mittel werden im EU-Agrarbudget dafür verwendet die Einkommensverluste der bäuerlichen Betriebe auszugleichen.

Landesbäuerin KR Sabine Sternig

Antrag an die Vollversammlung vom 19. Dezember  2017

Erfassung von Landschaftselementen

Die Erfassung von Landschaftselementen im Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem der AMA (INVEKOS) kommt mit Beginn der aktuellen Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik 2014-2020 eine große Bedeutung zu.  Kärnten ist reich an Landschaftselementen – mit rund 3,8 Landschaftselementen pro Feldstück im Durchschnitt liegt Kärnten weit über dem Bundesschnitt.

Im Zuge von Vor-Ort-Kontrollen erfasst die AMA derzeit alle Landschaftselemente auf oder angrenzend zu der beantragten Fläche des Betriebes unabhängig von der Verfügungsgewalt des Betriebsführers über die Landschaftselemente.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:

Die Agrarmarkt Austria (AMA) wird aufgefordert von der bisherigen Praxis der Erfassung von Landschaftselementen Abstand zu nehmen und nur noch jene Landschaftselemente im Zuge der Vor-Ort-Kontrolle in das INVEKOS aufzunehmen, die sich in der Verfügungsgewalt des Landwirts befinden.

Vbgm. KR Siegfried Huber

Antrag an die Vollversammlung vom 19. Dezember  2017

Bürokratieabbau in der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2020

EU-Agrarkommissar Phil Hogan hat am 29. November 2017 die ersten Ideen für eine Gemeinsame Agrarpolitik nach 2020 (GAP2020+) vorgelegt. Auch wenn nahezu alle zentralen Bereiche der EU-Agrarpolitik in dem vorgelegten Dokument angesprochen werden, bleibt der Bericht des Kommissars konkrete Maßnahmen und Ansätze schuldig. Das trifft nicht zuletzt für die „Entbürokratisierung“ der Agrarpolitik zu, die der EU-Agrarkommissar als ein zentrales Ziel für die GAP nach 2020 definiert hat.

Der Kärntner Bauernbund fordert konkrete Entbürokratisierungsmaßnahmen ein, die geeignet sind den bürokratischen Aufwand für die Betriebe zu reduzieren.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:

Der EU-Agrarkommissar Phil Hogan wird aufgefordert folgende konkrete Maßnahmen in der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2020 umzusetzen um die Bürokratie für die Landwirte auf ein praktikableres Maß zu reduzieren:

  • Einführung einer echten Referenzflächentoleranz bei Vor-Ort-Kontrollen (Abweichungen weniger Ar verursachen aktuell hohen Dokumentationsaufwand)
  • Einführung einer einfachen Flächenzahlung anstelle des komplizierten Systems von Zahlungsansprüchen (z.B. ZA-Übertragungen, etc.)
  • Umsetzung eines „Jährlichkeitsprinzips“ und damit Abschaffung der historischen Rückverfolgung bei Vor-Ort-Kontrollen
  • Abkehr von bisherigen Sanktionssystem hin zu einem Anreizsystem mit starker Beratungskomponente

KR Josef Fradler

Antrag an die Vollversammlung vom 19. Dezember 2017

Unbefugtes Betreten von landwirtschaftlichen Stallungen

Im Zuge der landwirtschaftlichen Betriebsführung ist es üblich, dass Stallungen unversperrt sind. Daher gibt es rechtlich praktisch keine Handhabung gegen das unbefugte Betreten durch betriebsfremde Personen. Durch das Eindringen solcher Personen kommt es jedoch zu einer massiven Störung und Beunruhigung der Tierbestände. Dies kann zu Verletzungen sowohl der betriebsfremden Personen als auch der Tiere führen. Bei sensiblen Tierarten kann auch der Tod einzelner Tiere die Folge sein. Auch die Übertragung von Krankheiten, insbesondere von Tierseuchen, ist eine mögliche Folge mit drastischen Auswirkungen. Zum Schutz des bäuerlichen Eigentums soll daher auch in Kärnten, in Analogie zu entsprechenden Rechtsmaterien in anderen Bundesländern (z.B. NÖ Feldschutzgesetz 2015), das unbefugte Betreten von Stallungen verwaltungsrechtlich verfolgt werden können.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:

Die Kärntner Landesregierung wird aufgefordert dem Kärntner Landtag eine Novelle des Kärntner Landessicherheitsgesetzes vorzulegen, in dem das unbefugte Betreten von fremden Stallungen als Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe von bis zu 1.500 Euro zu bestrafen ist. Des Weiteren ist den Gemeinden gesetzlich die Möglichkeit einzuräumen Aufsichtsorgane bestellen zu können, welche Personen die unbefugt in fremden Stallungen angetroffen werden anhalten, ggf. auch festnehmen und Gegenstände, die im Zusammenhang mit der unbefugten Betretung stehen, vorläufig in Beschlag nehmen dürfen.

Vbgm. KR Hermann Schluder

Antrag an die Vollversammlung vom 19. Dezember 2017

Aktive Ausnutzung der ELER Mittel durch das Land Kärnten

Der Europäische Fonds zur Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums (ELER) ist ein zentrales Instrument zur Umsetzung einer ökosozialen Agrarpolitik in Österreich und in Kärnten. Das Umweltprogramm, das Bergbauernprogramm, Tierwohlmaßnahmen und die Weiterentwicklung der biologischen Landwirtschaft werden aus diesem Fonds gefördert.

Im Zuge der Verhandlungen über die Verwendung der ELER-Mittel in der Periode 2014-2020 wurde eine Umschichtung der Agrarmittel in den Bereich „Soziale Dienstleistungen“ vorgesehen. Die für diesen Teilbereich zuständigen Abteilungen des Landes Kärnten haben jedoch bislang die zur Verfügung gestellten EU-Mittel nur marginal abgeholt.  Es besteht die Befürchtung, dass bis zum Ende der Periode im Jahr 2020 EU-Gelder in zweistelliger Millionenhöhe in Brüssel liegen gelassen werden.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:

Die für den Bereich Soziales zuständige Landesrätin Dr. Beate Prettner und die für Finanzen zuständige Landesrätin Mag. Gaby Schaunig werden aufgefordert, die nicht aus Brüssel abgerufenen EU-Gelder aus dem ELER-Fonds freizugeben und in den Bereich Landwirtschaft zu übertragen. Diese Maßnahmen sollen dort für Maßnahmen im Bereich des Umweltprogramms und des Bergbauernprogramms verwendet werden um die seit Jahren rückläufigen Einkommen der klein bäuerlichen Betriebe zu stützen und die Akzeptanz von Umweltmaßnahmen zu steigern.

Bgm. KR Martin Guber

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