DER KÄRNTNER BAUERNBUND

LK Vollversammlung Anträge 27. April 2018


Antrag an die Vollversammlung vom 27. April 2018

Schutz von Alm- und Weidevieh vor dem Wolf – KR Johann Lugger

Es ist unbestritten, dass die Wölfe in Europa keine gefährdete Tierart sind. Gemäß der „IUCN – Red List“ gilt der Wolf als nicht gefährdet. Eine Ansiedelung von Wölfen in Kärnten ist daher aus naturschutzfachlicher Sicht nicht erforderlich, sondern würde im Gegenteil die heimische Landwirtschaft – und dabei insbesondere die Almwirtschaft – vor unlösbare Herausforderungen stellen.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes fordert die Kärntner Landesregierung auf:

  • Die Bemühungen auf nationaler und europäischer Ebene zur Senkung des Schutzstatus des Wolfes in der FFH-Richtlinie der EU zu intensivieren und dahingehend aktiv auf die zuständigen Stellen heranzutreten.
  • Klar auf österreichischer und europäischer Ebene dafür einzutreten, dass der Alpenraum als wolfsfreie Zone erhalten bleibt um die traditionelle Alm- und Weidewirtschaft nicht zu gefährden.
  • Die Alm- und Weidewirtschaft auch künftig wie bisher zu ermöglichen ohne die Notwendigkeit von kostenintensiven und Herdenschutzmaßnahmen (Herdenschutzhunde, Einzäunungen, Behirtung).
  • Den im Regierungsprogramm enthaltenen Entschädigungsfonds für Großraubtiere rasch und unbürokratisch umzusetzen und entsprechend zu dotieren, damit das Land für sämtliche direkte und indirekte Schäden an landwirtschaftlichen Nutztieren die Haftung übernehmen kann.
  • Verhinderung der Auswilderung von Wölfen aus Gehegen durch klare Chip-Kennzeichnung/DNA-Abgleich aller in Zoos und Gehegen gehaltenen Tiere.

Antrag an die Vollversammlung vom 27. April 2018

Streichung der Einhebung von zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträgen bei der Be- und Verarbeitung überwiegend eigener Naturprodukte – VPräs. Anton Heritzer

Auf Basis der neuen Einheitswerte und der damit für viele Betriebe verbundenen Mehrzahlung an die SVB fordert der Kärntner Bauernbund die Streichung der Beitragspflicht für die Einnahmen aus Be- und Verarbeitung überwiegend eigener Naturprodukte, welche seit dem Jahre 2002 zu einer empfindlichen Mehrbelastung der Direktvermarkter und Buschenschänker geführt hat.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:

Der Kärntner Bauernbund fordert Frau Bundesminister Beate Hartinger-Klein als die zuständige Sozialministerin auf, bei der nächsten Novellierung des BSVG eine Änderung dahingehend vorzusehen, dass bei der Be- und Verarbeitung eigener Naturprodukte (die bereits über den allgemeinen Einheitswert erfaßt sind) keine zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge mehr zu entrichten sein sollen.

Betriebe, die versuchen, durch die arbeitsmäßig sehr umfangreiche Weiterverarbeitung und Direktvermarktung ihr Überleben zu sichern, sollten nicht für ihren Fleiß durch Mehrbelastung quasi bestraft werden.

Antrag an die Vollversammlung vom 27. April 2018

Landesbeihilfe zu den Prämienkosten für die Rinderversicherung – KR Herbert Petscharnig

Das Ziel dieser Landesbeihilfe ist eine Reduzierung des Risikos im Schadensfall für landwirtschaftliche Rinderhalter. Es wäre eine Minderung des finanziellen Verlustes durch Verendung von Rindern in Folge von Krankheiten (bzw. Parasitenbefall) gegeben.

Dieser Beitrag würde allen landwirtschaftlichen Rinderbetrieben und den damit verbundenen Produktionsstandorten, durch eine eindeutige wirtschaftliche Risikoreduzierung zugutekommen.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:

Der zuständige Landesrat für Land- und Forstwirtschaft Martin Gruber, wird aufgefordert, die wie im Regierungsprogramm vorgesehen Bezuschussung der Rinderversicherung, in der Höhe von 25% ein zusetzt.

Damit wäre eine Gleichstellung mit anderen Bundesländern gewährleistet.

Antrag an die Vollversammlung vom 27. April 2018

ALS-Daten (Airborne – Laserscannerdaten) Freigabe – KR Werner Mattersdorfer

Einfache Waldfachpläne bis hin zu umfangreichen Waldwirtschafts- und Managementpläne gewinnen für Waldbesitzer immer mehr an Bedeutung und sind eine wesentliche Grundlage für die Waldbewirtschaftung und die Bereitstellung des nachwachsenden Rohstoffes Holz. Vor allem bei der Planung von waldbaulichen Maßnahmen oder von Holzerntemaßnahmen sowie für die Einreichung von bewilligungspflichtigen Maßnahmen (z.B. Forststraßenprojekte, bewilligungspflichtige Fällungen usw.) sind die genannten Unterlagen hilfreich bzw. erforderlich.

Betriebliche Pläne sind des Weiteren für die Inanspruchnahme von forstlichen Förderungsmaßnahmen ebenso wie für betriebsbezogene Beratungsmaßnahmen eine wesentliche Voraussetzung.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:

  • Im Interesse einer langfristigen und nachhaltigen Waldbewirtschaftung und insbesondere im Hinblick auf die festgelegten Ziele der „Österreichischen Klima- und Energiestrategie“, wonach die Holznutzung und die Holzverwendung intensiviert werden soll, wird die Kärntner Landesregierung aufgefordert:die digitalen ALS-Daten sowie die digitalen Daten für den Kataster, die Orthophotos und die Höhenschichtlinien dem jeweiligen Grundeigentümer kostenlos zur Verfügung zu stellen und
  • den Zugang zu den oben genannten Daten der Landwirtschaftskammer Kärnten zu ermöglichen, um die Beratung ihrer Mitglieder umfassend und effizient zu ermöglichen.

Antrag an die Vollversammlung vom 27. April 2018

Ernährungskompetenz und Verbraucherbildung für Kinder und Jugendliche – KR Astrid Brunner

Ein eigenes Schulfach „Ernährungskompetenz und Verbraucherbildung“ fördert unsere Kinder und Jugendlichen in ihrer Selbstständigkeit, im Umgang mit den vorhandenen Ressourcen, im Bereich des Wirtschaftens, der Versorgungsarbeit, im Zusammenleben und gehört zur Lebensbildung.

Neben den drei Grundkompetenzen Schreiben, Rechnen, Lesen bedarf es heute und für die Zukunft der vierten Kompetenz des „Nachhaltigen Konsumierens“. Im internationalen Vergleich in Ländern wie Schweden oder Finnland zeigt ein solches Fach schon gute Ergebnisse. Das Wissen um Lebensmittel und Ernährung, Denken in Kreisläufen, nachhaltiges Wirtschaften und die soziale Kompetenz im eigenen Wirkungsbereich befähigt und ermutigt die Jugendlichen, die eigenen Ernährungs- und Konsumentscheidungen politisch mündig und sozial verantwortlich zu gestalten und damit mündige Konsumentinnen und Konsumenten von morgen zu werden.

Die Zielgruppe sind Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler ab dem Alter von zehn Jahren in allen Schultypen und Schulstufen mit Ernährungslehre, ökologischen, ökonomischen und sozialen Lehrinhalten. Um Schüler und Schülerinnen gut auf Ihr zukünftiges Leben vorzubereiten, braucht es Kompetenzen in folgenden Bereichen:

  • Ernährung – sorgsamer Umgang mit hochwertigen und wertvollen Lebensmitteln
  • Ökologie – verstärktes Umweltbewusstsein beim Konsumieren im Hinblick auf die Auswirkungen auf Umwelt und Klima
  • Ökonomie – richtig haushalten und bewusster Umgang mit den vorhandenen finanziellen Ressourcen

Soziales – Selbstverantwortung stärken und Anreize für das Miteinander in Familie und Gesellschaft setzen.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:

Der Kärntner Bauernbund unterstützt mit diesem Antrag die Resolution der „Arbeitsgemeinschaft Österreichische Bäuerinnen“ in der LK Vollversammlung vom 16. März 2018. Der Kärntner Bauernbund fordert hiermit den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft, Forschung Univ.-Prof. Dr. Heinz Faßmann auf, das Schulfach „Ernährungskompetenz und Verbraucherbildung“ im Ausmaß von 2 Wochenstunden  in allen Schulen welche die Schultypen und Schulstufen mit Ernährungslehre, ökologischen, ökonomischen und sozialen Lehrinhalten in Österreich umfassen, einzuführen.

Antrag an die Vollversammlung vom 27. April 2018

Marktkonforme Rundholzverladestellen sichern – KR Michael Schnabl

Im südlich der Drau gelegenen Gebiet hat die Forstwirtschaft einen sehr hohen Stellenwert für den ländlichen Raum. So ist z. B. die Gemeinde Bad Eisenkappel zu über 80 % bewaldet. Derzeit werden zwischen 60.000 und 80.000 Festmeter pro Jahr über die Verladestelle Kühnsdorf mittels Bahntransport verfrachtet. Ohne diese Verladestelle wäre insbesondere eine wirtschaftliche Vermarktung der in diesem Gebiet verstärkt vorkommenden Buche abnehmerbedingt nur noch sehr beschränkt möglich.

Angesichts der steigenden Transportkosten und der geringer werdenden Anzahl von Holzabnehmern im Nahbereich ist der Bahntransport für Rundholz eine unabdingbare Notwendigkeit. Zu berücksichtigen ist auch, dass mit der Klimaänderung die Häufigkeit von lokalen Sturmereignissen mit entsprechenden Schadholzmengen zunehmen wird. Gerade in diesen Situationen – eine solche liegt aktuell gerade vor – sind Verladestellen für den zügigen Abtransport des Schadholzes besonders erforderlich.

Lt. Projektplan der Koralmbahn HL-AG ist mit der Inbetriebnahme der Koralmbahn für die Aufrechterhaltung der Rundholzverladestelle kein Gleisanschluss mehr vorgesehen und müsste dieser gesondert finanziert werden. Die Landwirtschaftskammer Kärnten begrüßt das im aktuellen Regierungsprogramm festgehaltene Bekenntnis zur Erweiterung von Güterverkehrszentren, dass im Konkreten auch die Bahnverladestelle für Rundholz in Kühnsdorf nennt.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:

Die Fraktion des Kärntner Bauernbund fordert die Kärntner Landesregierung auf, sich möglichst rasch für die Erhaltung der notwendigen Infrastruktur einzusetzen und die notwendigen finanziellen Mittel für die noch erforderlichen bautechnischen Maßnahmen rechtzeitig sicherzustellen, damit die Verladestelle Kühnsdorf auch nach der Inbetriebnahme der Koralm-Hochleistungsstrecke bedient werden kann.

Antrag an die Vollversammlung vom 27. April 2018

Ausschüttung von Agrargemeinschaften – Kalamitätsholz – Einführung des Hälftesteuersatzes – KR Hannes Messner-Schutzer

Gegenwärtig sehen die Einkommensteuerrichtlinien (Rz 6218 c) vor, dass keine Bedenken bestehen, wenn Ausschüttungen wegen Waldnutzungen infolge Windbruchs durch die Agrargemeinschaft auf 10 Jahre verteilt werden. Neben dieser Möglichkeit ist sonst keine Entlastung vorgesehen.

Eine steuerliche Entlastung für den einzelnen Ausschüttungsempfänger (Agrargemeinschaftsmitglied) könnte dadurch erreicht werden, indem die Möglichkeit geschaffen wird, für derartige Ausschüttungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzung) bei Ausübung der Regelbesteuerungsoption den Hälftesteuersatz festzuschreiben. Dieser im § 37 EStG festgeschriebene Hälftesteuersatz kann nämlich von Forstwirten als Einzelunternehmer, sofern keine Vollpauschalierung angewendet wird, aber auch unter derselben Voraussetzung von Mitgliedern (privatrechtlicher) Personengesellschaften/-gemeinschaften in Anspruch genommen werden.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:

Der Kärntner Bauernbund setzt sich für eine steuerliche Gleichbehandlung von Mitgliedern von Agrargemeinschaften gegenüber Mitgliedern von (privatrechtlichen) Personengemeinschaften ein und fordert – im Lichte der Regierungserklärung mit dem Versprechen der steuerlichen Entlastung auch der Bauern – Herrn Bundesminister Hartwig Löger auf, auch für Mitglieder von Agrargemeinschaften den Hälftesteuersatz im Kalamitätenfall zu ermöglichen.

Antrag an die Vollversammlung vom 27. April 2018

Sicherung der Agrarzahlungen für die Bauern ab 2020 – KR Siegfried Gruber

Am 2. Mai wird die EU-Kommission ihren Vorschlag für den EU-Haushalt für die Jahre 2021 bis 2027 vorlegen. Bereits im Vorfeld wurde bekannt, dass der EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger plant, das Budget für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2020 um 6% zu kürzen da der Brexit für eine Lücke im EU-Haushalt von jährlich 12 bis 14 Mrd. Euro sorge und die EU zusätzliche Mittel für neue Aufgaben wie z.B. Forschung und Sicherheit benötige.

Eine Kürzung des EU-Agrarbudgets hätte unmittelbare Auswirkungen auf die Einkommen der bäuerlichen Betriebe in Kärnten da die Ausgleichszahlungen im Schnitt zwischen 60% bis 80% der landwirtschaftlichen Einkünfte betragen. Eine Kürzung würde aber auch zwangsläufig weniger Geld für die Bio-Landwirtschaft sowie Umwelt- und Tierwohlmaßnahmen und die Pflege der Kulturlandschaft bedeuten und den agrarischen Strukturwandel beschleunigen. Mittelfristig würde dies auch eine Schwächung des gesamten ländlichen Raums nach sich ziehen.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes fordert daher die gesamte österreichische Bundesregierung auf, alles in ihrer Macht stehende zu  tun um die inakzeptablen Kürzungen des Agrarhaushalts auf EU-Ebene zu verhindern um die flächendeckende, nachhaltige und kleinstrukturierte, bäuerliche Familien-landwirtschaft in Kärnten und Österreich nicht zu gefährden.

Sollte eine Kürzung der EU-Mittel für die Landwirtschaft unabwendbar sein, sind die Verluste für die bäuerlichen Betriebe durch nationale Mittel auszugleichen. Denn die  Bäuerinnen und Bauern können ihre Leistungen für die Gesellschaft nur dann auch weiterhin erbringen, wenn die im internationalen Vergleich höheren Auflagen und Standards fair abgegolten werden.

Wir möchten Ihnen unsere Arbeit sichtbar machen.


Hinter einem starken Bauernbund stehen starke Menschen. Sie möchten sich engagieren? Durch eine Mitgliedschaft beim Kärntner Bauernbund genießen Sie zahlreiche Vorteile.

» Mitglied werden!