Neues Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2017/2018 beschlossen

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Forderungen des Bauernbundes werden umgesetzt

Letzte Woche hat die Koalition in intensiven und konstruktiven Verhandlungen die Weichen für die weitere Arbeit in der Regierung gestellt. Im neuen Arbeitsprogramm der Bundesregierung wurden erfreulicherweise auch Maßnahmen aufgegriffen, die von Seiten des Bauernbundes seit langem gefordert und bis dato vom Koalitionspartner abgeblockt wurden. Die Umsetzung der ersten Maßnahmen beginnt bereits in der kommenden Woche.

„In konstruktiver Atmosphäre hat die Koalition ein sehr gutes und umsetzbares Arbeitsprogramm geschnürt. Mit den zukünftigen Maßnahmen werden viele Forderungen des Bauernbundes nun endlich umgesetzt“, so Bauernbundpräsident Jakob Auer.

Wesentliche Punkte des Arbeitsprogrammes sind:

Große Ökostromnovelle
Österreich soll bis 2030 100 Prozent Strom aus Erneuerbaren Energien beziehen. Mit diesem neuen Modell soll die Abhängigkeit von Stromimporten gesenkt und die Marktintegration von Erneuerbaren Energien forciert werden. Die derzeitige Tarifförderung wird daher auf ein marktkonformes, kosteneffizientes, wettbewerbsfähiges Fördersystem umgestellt.

Kleine Ökostromnovelle
Eine Sammelnovelle im Ökostrombereich soll wichtige Änderungen und Problemlösungen bringen, die schnell und ohne Notifikation bei der EU umgesetzt werden können. Unter anderem soll die Novelle die Einrichtung von Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern ermöglichen, die Verfallsfrist von bereits genehmigten Windprojekten verlängern, mehr Geldmittel für den Ausbau von Kleinwasserkraftanlagen bereitstellen und Nachfolgetarife für bestehende, hocheffiziente und wärmegeführte Biogasanlagen (5 Mio. Euro/Jahr, Topf 5 Jahre offen) sicherstellen. Für andere Biogasanlagen soll die Möglichkeit einer »Abwrackprämie« bestehen.

Klima- und Energiestrategie
Bis Sommer 2017 wird die gemeinsame integrierte Energie- und Klimastrategie der Bundesregierung fertig gestellt und im Ministerrat beschlossen. Ziel ist eine Strategie, die aus volkswirtschaftlicher Sicht das Optimum für Österreich bringt, indem sie Rahmenbedingungen für Investitionen und damit Wachstum und Arbeitsplätze schafft.

Die Schwerpunkte sind neben Erneuerbarer Energie, Energieeffizienz und Infrastruktur deshalb auch Innovation und Forschung, sowie die Forcierung von Umwelt- und Energietechnologien. Dabei werden soziale, wirtschaftliche und technologische Veränderungsprozesse berücksichtigt.

Masterplan Land: Umfassende Zukunftsstrategie für den ländlichen Raum
Wie im Regierungsprogramm der Bundesregierung festgeschrieben wird erstmals ein Masterplan für die Zukunft des ländlichen Raumes erarbeitet. Mit dieser Strategie sollen die Wirtschafts- und Lebensbedingungen am Land systematisch verbessert werden. Schwerpunkte des Masterplans sind: Land- und Forstwirtschaft, Wirtschaft, Infrastruktur, Mobilität und Soziale Verantwortung bis hin zum digitalen Dorf.

Bestbieterprinzip öffentliche Beschaffung für alle Lebensmittel
Bei der anstehenden Novelle in Umsetzung einer EU-Vergaberichtlinie ist das Bestbieterprinzip für alle Lebensmittel vorzusehen.

Sozialversicherung – Vereinfachung der Mehrfachversicherung
In der Erwerbstätigkeit sind viele Kombinationen möglich. Personen die mehrere versicherungspflichtige Tätigkeiten ausüben, wie z. B.: echter Dienstnehmer und Nebenerwerbslandwirt, entrichten mehrfach SV-Beiträge und sind mehrfach versichert.

Die Beitragspflicht besteht insgesamt bis zur Höchstbeitragsgrundlage (derzeit 166 Euro/Tag, entspricht 4.980 Euro/Monat). Überschreitet die Summe der Beitragsgrundlagen die Höchstbeitragsgrundlage, ist über Differenzvorschreibungen (im Vorhinein) bzw. Beitragserstattungen (im Nachhinein) das Bezahlen von zu vielen Beiträgen vermeidbar. In Zukunft soll eine automatische Differenzvorschreibung/Beitragserstattung durch die Sozialversicherung bei mehreren Erwerbstätigkeiten eingeführt werden.

Start-Ups: Exzellenz-Netzwerke
Durch die Kooperation von Wissenschaft, Forschung, Bildungseinrichtungen, Wirtschaft, Industrie und dem Start-Up-Ökosystem sollen Exzellenznetzwerke und Cluster auf Basis bestehender Stärkefelder und bestehender Strukturen gebildet oder gestärkt werden, mit dem Ziel für diese internationale Sichtbarkeit zu erreichen und aus diesen heraus Weltmarktführer hervorzubringen.

Digitalisierung, Breitband, ländlicher Raum
Mit der Digital Roadmap und der Breitbandstrategie bekennt sich die Bundesregierung zur Sicherstellung einer gut ausgebauten und leistbaren digitalen Infrastruktur. Die Umsetzung der Breitbandstrategie mit dem Ziel, bis 2020 flächendeckende Verfügbarkeit von ultraschnellem Internet zur Verfügung zu stellen, ist ein wichtiger Schritt. Es müssen aber bereits jetzt die Ziele darüber hinaus definiert werden, um Österreich in die Top 3 Digitalisierungs-Länder innerhalb der EU und in die Top 10 Länder weltweit zu bringen:

  • Bis 2020 sollen 75 % der Bevölkerung ultraschnelles Internet nutzen.
  • Bis 2020 verfügen alle Schulen und KMU über ultraschnelles Breitband.
  • Österreich wird zum weltweiten Vorreiter in der neuen 5G Technologie.
  • Bis 2025 sollen 10 GB/s flächendeckend verfügbar sein.
  • Die Potentiale von Open Data werden umfassend genützt.

Das gesamte Arbeitsprogramm mit den einzelnen Punkten finden Sie hier.

 

Beitragsphoto: Auer – ÖVP-Klub  (C)Sabine Klimp

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