Wo bleibt die Eigenverantwortung?

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Kommentar von StR KR Markus Geiger:
Letzten Sommer stürzte ein deutscher Urlauber auf der Trögerwand in Oberdrauburg 100 Meter in den Tod, weil ein poröses Sicherungsseil im Steig riss. Natürlich stellt sich die Frage, wer sich darum kümmern hätte müssen, aber wo bleibt die Eigenverantwortung?

Der Weg gehört offiziell der Agrargemeinschaft und die Gemeinde übernahm seit Inbetriebnahme des Steiges die Pflege. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Bürgermeister, einen Mitarbeiter der Gemeinde und gegen unbekannte Täter wegen fahrlässiger Tötung. Die Kärntner Staatsanwaltschaft sucht nun einen Schuldigen. Auch wenn dieser Tod eine absolute Tragödie ist, so frage ich mich: Wo soll das hinführen, wenn es keine Eigenverantwortung mehr gibt und die Schuld bei anderen gesucht wird?

Wenn es zu einer strafrechtlichen Verurteilung kommen sollte, dann wird vermutlich in Zukunft keine Einzelperson oder Gemeinde mehr Wanderwege betreuen. Die privatrechtlichen Vereinbarungen bieten durch solche Rechtsentscheidungen keine notwendige Sicherheit mehr. Die Leidtragenden der fehlenden Eigenverantwortung von anderen werden schließlich die Wanderbegeisterten sein. Der ländliche Raum und die Grundbesitzer werden letztlich darunter leiden.
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