Biogas vor dem Aus – Rascher Beschluss zur kleinen Ökostromnovelle gefordert

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Gemeinsam für eine saubere und nachhaltige Strombereitstellung: Agrarlandesrat Christian Benger, LK-Präsident Johann Mößler und Gemeindebund-Vizepräsident Bürgermeister Martin Gruber unterstützen den Protest der Kärntner Biogasanlagenbetreiber unter Biogassprecher Thomas Gadner. (Benger 4. von rechts, Mößler 3.v.r., Gruber 6.v.r., Gadner 8.v.r.)

Verzögerungen bei der Ökostromnovellierung bedrohen Existenz der Biogasbetreiber.

Am 28. März dieses Jahres hätte im Nationalrat die kleine Ökostromnovelle beschlossen werden sollen. Doch der Termin für diesen Beschluss konnte nicht eingehalten werden, da die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit nicht gegeben war. Die offizielle Begründung lautete, dass eine kleine Ökostromnovelle erst einer Genehmigung durch die Europäische Union bedürfe.

Für Landwirtschaftskammerpräsident ÖR Ing. Johann Mößler ist dies kein haltbarer Zustand. Gemeinsam mit dem Sprecher der Kärntner Biogasanlagen, Ing. Thomas Gadner, fordert er die im Parlament vertretenden politischen Parteien auf, die kleine Ökostromgesetznovelle so rasch wie möglich zu beschließen. Sollte die vorgesehene Regelung nicht bald umgesetzt werden, drohe der Biogastechnologie in Kärnten und Österreich das Aus. „Der Strombedarf von über 160.000 Haushalten und die Wärmeversorgung tausender Wärmeabnehmer, von der Schule bis zum Altersheim, stehen auf dem Spiel“, warnt Mößler. Zusätzlich würden österreichweit jährlich über 600.000 Tonnen klimaschädlicher CO2-Emissionen durch Biogasanlagen eingespart werden.

„Sollte die geplante Ökostromnovelle nicht bald beschlossen werden, müssen die meisten Biogasanlagenbetreiber den Betrieb einstellen“, gibt Gadner zu bedenken. Anlagenbetreibern müssten ihre hohen finanziellen Investitionen in die Erhöhung von Wertschöpfung und nachhaltige Energiebereitstellung in den Wind schreiben. Damit verbunden sei das Schicksal vieler landwirtschaftlicher Betriebe, zumal es sich bei den Biogasanlagen nicht um Finanzkonglomerate, sondern um landwirtschaftliche Familienbetriebe handle, die auch mit dem gesamten Betrieb haften würden. „Die Betriebe haben im Vertrauen auf gesetzliche Regelungen investiert. Ich verlange, dass man diese Betriebe im Sinne des Investorenschutzes nicht hängen lässt“, so Mößler.

Biogas von der EU gewollt

Mittlerweile wurde aus Brüssel mitgeteilt, dass Biogas sehr wohl eine große Rolle in der zukünftigen europäischen Energiepolitik spielen soll. Die Generaldirektion Energie sieht eine Verdoppelung der Stromproduktion aus Biogas bis ins Jahr 2030 vor. Bereits die derzeit in der Europäischen Union betriebenen Biogasanlagen erzeugen so viel Strom wie 10 Tschernobyl-Atomreaktoren.

Ohne Novelle keine Nachfolgetarife

Mößler und Gadner machen darauf aufmerksam, dass ohne kleine Ökostromnovelle eine Nachfolgetarifregelung für Biogasanlagen nicht möglich sei. Das erforderliche Budget für Biogasanlagen liege in der Höhe von 10 Millionen Euro pro Jahr. Für den Stromkonsumenten würde dies eine monatliche Belastung von 1,8 Euro bedeuten. „Das ist ein lächerlich geringer Betrag im Vergleich zu den positiven Auswirkungen der Ökostrombereitstellung für das Klima und die regionale Wirtschaft“, betonen Mößler und Gadner.

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