Einheitswert: Bescheide genau prüfen

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Kommentar KR Siegfried Huber

Aufgrund der Verzögerungen beim Bescheidversand treffen noch immer laufend Hauptfeststellungsbescheide bei den Landwirtinnen und Landwirten ein. Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) rät, die neuen Bescheide möglichst rasch auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Im Zuge der Hauptfeststellung kann es auch zu deutlichen Erhöhungen des Einheitswertes kommen, da zum ersten Mal die öffentlichen Gelder der 1. Säule berücksichtigt wurden, die sich auf den gesamten Betrieb und nicht nur auf die Eigenflächen beziehen.

Ein weiterer Faktor, der zu Veränderungen führen kann, ist die Tatsache, dass die letzte Einheitswert-Hauptfeststellung bereits 30 Jahre zurückliegt und sich seither Veränderungen in der Bonität (z. B. beim Wald) sowie in der Bewirtschaftung (Viehbestand und Flächennutzung) ergeben haben.

Da die SVB an die rechtskräftigen Hauptfeststellungsbescheide der Finanzbehörden gebunden ist, sollten die Bäuerinnen und Bauern bei Unklarheiten den Rat der Experten der Landwirtschaftskammer einholen.

Innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides kann mit entsprechenden Begründungen beim Finanzamt, das den Bescheid erlassen hat, ein Rechtsmittel (Beschwerde) erhoben werden.

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