Kommentar von KR DI Martin Stückler

Am 22.12.2016 wurde in Kärnten ein Fall von BTV festgestellt. Seit diesem Zeitpunkt wurde ganz Kärnten zur Sperrzone vom Veterinärwesen erklärt. Dies stellte uns rinderhaltende Betriebe vor neuen Herausforderungen. Sei es die Frage, ob geimpft werden sollte, welche Tiere sollten geimpft werden oder stehen uns gesundheitliche Risiken der Tiere durch die Impfung bevor. Wann dürfen wir impfen? Wann dürfen geimpfte Tiere aus der Sperrzone verbracht werden? Somit wurden wir schon vorweg in unserem Management erneut gefordert. Natürlich stehen jedoch die finanziellen Einbußen im Vordergrund. Die Impfung ist der erste Kostenpunk , wobei man vorweg nehmen muss, dass es jedem Betrieb frei steht, ob geimpft wird oder nicht. Es kristallisierte sich jedoch schnell heraus, dass uns einige Wege zum Export nicht mehr offen stehen. Verglichen mit anderen Viehmärkten unserer Bundesländer ist der Nachteil unserer Gegebenheit in Kärnten offensichtlich.
Eine Besserung ist vielleicht in Sicht. Nach Ablauf der vektorfreien Zeit (die noch nicht feststeht), werden die Restriktionsgebiete vom Veterinärwesen neu bestimmt. Und ich kann nur auf eine verbesserte Situation in Kärnten hoffen.

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