Französisches Modell ist unserer Vorbild

Konsumentinnen und Konsumenten möchten wissen, woher ihr Essen kommt, zahlreiche Umfragen belegen diesen Trend. „Mit der Änderung des Bundesvergabegesetzes zum Bestbieter-Prinzip für alle Lebensmittelbeschaffungen bei öffentlichen Ausschreibungen ist uns bereits ein großer Schritt hin zu mehr Transparenz und bessere Qualität gelungen. Nicht nur unserer Bäuerinnen und Bauern profitieren davon, sondern auch die Konsumentinnen und Konsumenten, diese können sich jetzt sicher sein, dass nur die besten Produkte aus der Region in der Gemeinschaftsverpflegung auf den Tisch kommen“, sagt Bauernbund-Präsident Abg. z. NR. DI Georg Strasser.

Doch die Verankerung des Bestbieter-Prinzips ist noch nicht genug. Wie auch im Regierungsprogramm angekündigt, soll es in Österreich eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln, für Fleischprodukte, Milch, Eiprodukte, verarbeitete Produkte und Milchprodukte, nach dem Vorbild Frankreichs geben. Die Herkunftskennzeichnung in Frankreich und die Erfahrungen zu dieser Causa waren Thema bei dem Treffen zwischen Bauernbund-Präsident Georg Strasser, dem französischen Botschaftsrat für Landwirtschaft Arnaud Brizay und dem Referent für Beschäftigung, Soziales und Agrarfragen Pascal Chaumont am 8. Mai im Bauernbund-Büro.

Strasser sprach sich klar und deutlich dafür aus, dass auch in Österreich eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung so schnell wie möglich umgesetzt werden soll. „Die Menschen verdienen es zu wissen, woher ihr Essen stammt. Ich bin mir sicher, wenn die Konsumentinnen und Konsumenten die Wahl zwischen einem Schnitzel aus Österreich und einem aus dem Ausland haben, greifen sie lieber zum heimischen Produkt, auch wenn es etwas mehr kostet. Dafür gibt es aber die Gewissheit, dass höchste Qualitäts- und Produktionsstandards eingehalten wurden, außerdem werden die bäuerlichen Familienbetriebe gestärkt“, so Strasser.

Konkret sieht das französische Modell folgend aus: Seit Beginn des Jahres gilt eine verpflichtende Angabe der Herkunft von Milch, Milch als Zutat in Verarbeitungserzeugnissen mit mehr als 50 Prozent Milchanteil. Hat ein Produkt einen Milchanteil von mehr als 50 Prozent, muss das Land der Melkung sowie das Land der Verarbeitung angegeben werden. Bei verarbeiteten Produkten mit Fleisch sind die Regeln noch strenger. Grund dafür sind vor allem die Fleischskandale der Vergangenheit. Bereits ab einem Fleischanteil von 8 Prozent müssen Hersteller das Land der Geburt, Land der Aufzucht sowie das Land der Schlachtung angegeben. Stammt Hundertprozent des Fleischanteils aus Frankreich, reicht die Kennzeichnung „Produkt aus Frankreich“. Das Gesetz gilt nur für Unternehmer, die in Frankreich verarbeiten, Importe sind ausgenommen.

„Auch in Österreich soll dieses Modell in einer praxistauglichen Art und Weise umgesetzt werden. Die Herkunftskennzeichnung bei verarbeiteten Produkten anzugeben, ist mir ein besonderes Anliegen. Alleine die Lebensmittelskandale aus dem Ausland der vergangenen Jahre zeigen, dass es notwendig ist, zu erfahren, woher die Produkte in den Lebensmitteln stammen. Denn nur so können die Konsumentinnen und Konsumenten sicher sein, dass die gekauften Produkte die beste Qualität beinhalten“, so Strasser abschließend.

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