Unerlaubtes Eindringen in Stallungen muss Konsequenzen haben

Aktuelles Keine Kommentare zu Unerlaubtes Eindringen in Stallungen muss Konsequenzen haben

Vorstoß von Bauernbund und ÖVP zu Stalleinbrüchen scheitert an FPÖ. Illegale Stalleinbrüche müssen strafrechtlich belangt werden.


Getarnte Tierschützer dringen bei Nacht- und Nebelaktionen unbefugt in Stallgebäude ein. Das belastet Bauernfamilien und Tiere. „Radikale Tierschützer bringen mit ihren Aktionen Angst und Verunsicherung auf unsere landwirtschaftlichen Betriebe. Bauernfamilien haben keine andere Möglichkeit, als diese illegale Vorgehensweise tatenlos hinzunehmen. Das muss sich ändern“, stellt  Bauernbund-Präsident Abg. z. NR DI Georg Strasser fest.

Schutz vor radialen Tierschützern

Der Bauernbund kämpft dafür, illegale Stalleinbrüche strafrechtlich zu belangen. Darunter soll eine Ausdehnung des Hausfriedensbruchs auf Betriebsstätten sowie das unbefugte Verweilen in fremden Räumen fallen. „Wer unerlaubt in fremde Stallgebäude eindringt, hat keinen Respekt vor privatem Eigentum. Niemand darf einfach in eine fremde Wohnung spazieren, Verunsicherung und Verwüstung hinterlassen um am Ende die Menschen in der Öffentlichkeit noch diffamieren. Das ist nicht in Ordnung“, so Strasser. Strafbar soll sein, wer – auf welche Weise auch immer – in eine Wohn- oder Betriebsstätte eindringt und dort Ton- oder Bildaufnahmen anfertigt. „Bei betroffenen Familien herrscht nach einem Stalleinbruch massive Verunsicherung. Kinder trauen sich abends nicht mehr alleine in den Stall, weil sie Angst vor den Einbrechern haben. Das ist ein Umstand, den ich keiner weiteren Bauernfamilie zumuten will“, erklärt der Bauernbund-Präsident.

Rechtliche Mängel beheben, ohne Strafbarkeit zu überdehnen

„Wir müssen und wollen über Tierschutz reden. Das ist unsere ureigene Aufgabe als Bewirtschafter von landwirtschaftlichen Betrieben. Was den Tieren und speziell den Bauernfamilien aber sicher nicht hilft, ist radikaler Aktionismus. Daher fordern wir hier eine Verschärfung beim Straftatbestand gegen Hausfriedensbruch“, lehnt Strasser ein radikales Vorgehen bei Stalleinbrüchen strikt ab. Wir müssen Möglichkeiten schaffen, Stalleinbrüche strafrechtlich zu belangen. Mit einem Antrag will man den heimischen Bäuerinnen und Bauern mehr Sicherheit am eigenen Hof geben. Rechtliche Mängel sollen behoben werden, ohne die Strafbarkeit zu überdehnen. „Die FPÖ hätte diese Woche im Parlament die Chance gehabt, für Bauernfamilien Farbe zu bekennen. Es ist sehr bedauernswert, dass sich die freiheitliche Partei in dieser bedeutenden Frage nicht für die heimischen Bäuerinnen und Bauern ausgesprochen hat“, so Strasser.

  • Share: