Landwirtschaftskammer Kärnten begrüßt Regionalitäts-Charta zur Verwendung heimischer Lebensmittel

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Landesregierung, Sozialpartner sowie Städte- und Gemeindebund setzen ein Zeichen der Wertschätzung für heimische Lebensmittel. LK Kärnten dankt allen Beteiligten und erwartet sich eine Stärkung der Marktposition für heimische Landwirtschaft.

Auf Initiative der Landwirtschaftskammer hat die Kärntner Landesregierung im Jahr 2018 eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe eingerichtet, um die im Regierungsprogramm vorgesehene stärkere Verwendung heimischer Lebensmittel im Einflussbereich der öffentlichen Hand zu stärken und auszubauen. Nach eineinhalb Jahren intensiver Vorarbeiten zwischen Regierung, Sozialpartnern sowie Vertretern von Städte- und Gemeindebund konnte bei der heutigen Regierungssitzung mit den Sozialpartnern die partnerschaftlich erarbeitete Regionalitäts-Charta präsentiert und von allen beteiligten Organisationen unterschrieben werden.

Wertschätzung und Wertschöpfung

Landwirtschaftskammerpräsident Mößler dankte in der Regierungssitzung allen Organisationen, die sich mittels Unterschrift zum verstärkten Einsatz heimischer Lebensmittel bekennen: „Das ist ein großes Zeichen der Wertschätzung für die bäuerliche Arbeit und unsere bäuerlichen Produkte. Ich danke allen, die heute unterschrieben haben!“ Besonders erfreulich ist für Mößler, dass sich alle Beteiligten dazu bekennen, dass in Zukunft beim Lebensmitteleinkauf die Regelungen des österreichischen Tierschutzgesetzes als Mindeststandards angesetzt werden und dass bei Ausschreibungen der öffentlichen Institutionen verstärkt auf kleinere Losgrößen gesetzt wird. Auch das Bekenntnis, den Bio-Anteil in den öffentlichen Küchen des Landes zu steigern, ist für den LK-Präsidenten erfreulich. Mößler erwartet bei konsequenter Umsetzung durch alle Beteiligten eine Stärkung der Marktposition für die heimischen Betriebe.

Selbstverpflichtung des Landes zur Regionalität

Besonders wichtig ist für Mößler, dass sich das Land Kärnten erstmals mittels Regierungsbeschluss selbst verpflichtet hat, den erarbeiteten Kriterienkatalog zur Stärkung des Einkaufs heimischer Lebensmittel einzuhalten. Diese Verpflichtung gilt auch für alle nachgelagerten Einrichtungen und auch die Fondskrankenanstalten. „Ab nun zählt nicht nur mehr der Preis, sondern zählen gleichwertig auch Herkunfts- und Nachhaltigkeitskriterien wie zum Beispiel das AMA-Gütesiegel, die gentechnikfreie Fütterung und die hohen heimischen Tierwohlstandards!“, betont Mößler abschließend.

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