Öffnungszeiten-Gesetz soll bundesweit geändert werden und Rechtssicherheit für Selbstbedienungshütten ermöglichen.

Landesrat Martin Gruber will einen österreichweiten Schulterschluss für die bäuerlichen Selbstbedienungshütten erreichen. Auf Bundesebene soll Rechtssicherheit für die Betreiber hergestellt werden. „Es braucht klare Regeln, an die sich alle zu halten haben – wer darf was, wann anbieten“, so Gruber. Die Anzeigen auf Grund des Öffnungszeiten-Gesetzes bezeichnete Gruber als „Schikane“, auch in anderen Bundesländern sei das Problem bekannt. Er will deshalb eine Bundesländerinitiative starten.

„Da es sich bei dem betroffenen Gesetz um Bundesmaterie handelt, werden Wirtschaftslandesrat Sebastian Schuschnig und ich eine entsprechende Initiative für eine Änderung bzw. Ergänzung des Gesetzes in der nächsten Agrar- bzw. Wirtschaftsreferenten-Konferenz der Bundesländer einbringen. Wir möchten in dieser Causa einen österreichweiten Schulterschluss erreichen“, erklärte Gruber. Ein entsprechender Vorschlag sei bereits ausgearbeitet. Er nannte zwei Möglichkeiten: genauere Begriffsdefinitionen oder aber die Schaffung eines Ausnahmetatbestands für Selbstbedienungshütten. Einen solchen gäbe es auch für andere Bereiche, wie zum Beispiel Tankstellen. „Und was für Tankstellen möglich ist, muss auch für bäuerliche Direktvermarkter möglich sein“, betonte der Agrarreferent. Er zeige jedenfalls „absolut kein Verständnis“ für die eingebrachten Anzeigen. „Unsere bäuerlichen Produzenten sind wichtig und ihre Selbstbedienungshütten keine Konkurrenz für den Handel“, so Gruber.

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