Mehr Vorbereitungszeit für die Umsetzung der neuen EU-Bio-Verordnung gibt es für die heimischen und europäischen Bauern. Antrag des Kärntner Bauernbundes in der LK-Vollversammlung damit umgesetzt.
Im Mai 2018 wurde nach vielen Jahren intensiver Diskussion ein neuer EU-Rechtsrahmen für die Bio-Produktion innerhalb der Europäischen Union beschlossen. Die neue EU-Bio-Verordnung sieht zahlreiche, noch nicht ausverhandelte und teilweise nicht bekannte Änderungen vor. Das stellt die österreichischen und europäischen Bio-Bäuerinnen und Bio-Bauern vor große Herausforderungen. „Es ist ein großer Erfolg, dass die EU-Kommission unsere Forderungen anerkannt und die Anwendung der neuen Bio-Verordnung von Jänner 2021 auf Jänner 2022 verschoben hat. Dadurch gewinnen wir Zeit für eine gut vorbereitete Umsetzung“, betonen Bauernbund-Präsident Georg Strasser und die Agrarsprecherin der ÖVP im Europaparlament, Simone Schmiedtbauer.
Start mit 1.1.2022
„Uns ist es ein großes Anliegen, dass wir künftige Änderungen und Anpassungen im Bio-Bereich gut vorbereiten können, das hilft allen Beteiligten – vom Bauern bis hin zum Konsumenten. Darüber hinaus sind die Auswirkungen der Corona-Krise auf den europäischen und internationalen Agrarmärkten noch nicht absehbar. Bei derartigen Marktunsicherheiten noch gleichzeitig eine aufwendige Systemumstellung durchzuführen, würde für unsere Bio-Betriebe Planungsunsicherheit bedeuten. Es ist eine gute Nachricht für unsere heimischen Bio-Bäuerinnen und Bio-Bauern, dass unsere Forderung nach einer Verschiebung gehört wurde“, begrüßen Schmiedtbauer und Strasser die Entscheidung seitens der EU-Kommission.