Wolfsjagd mit Nachtsichtgeräten: Vorstand der LK Kärnten überreicht Resolution an Landtag

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Nachtsichtgeräte erhöhen die Chance auf einen Abschuss von Wölfen und leisten damit einen Beitrag zur Sicherheit. Novellierung des Jagdgesetzes soll noch vor der Sommerpause umgesetzt werden.

Mit der Wolfsverordnung hat die Kärntner Landesregierung eine rechtliche Möglichkeit geschaffen, Wölfe zu erlegen, wenn diese eine Gefahr für die Sicherheit der Bevölkerung darstellen oder ernsten Schaden an landwirtschaftlichen Nutztieren anrichten. Die Bejagung der zum Abschuss freigegebenen Wölfe stellt die Jägerinnen und Jäger aber vor eine große Herausforderung, denn der Wolf ist vor allem nachtaktiv. Die Verwendung von Nachtsichtgeräten würde eine massive Verbesserung der Bejagungsmöglichkeiten bedeuten. Der Einsatz von Nachtsichtgeräten ist aber – im Gegensatz zu Schwarzwild, für das diese Einsatzmöglichkeit im Jahr 2021 im Kärntner Jagdgesetz geschaffen wurde – für die Bejagung von Wölfen bislang nicht erlaubt.

Einstimmige Resolution

„Die Jäger brauchen das Nachtsichtgerät für die Wolfsjagd. Damit steigt die Chance, einen zum Abschuss freigegebenen Wolf erlegen zu können!“, sieht LK-Präsident Siegfried Huber dringenden Handlungsbedarf im Kärntner Jagdgesetz. Die LK Kärnten hat deshalb in ihrer jüngsten Vollversammlung eine einstimmige Resolution an den Landtag beschlossen. Der Landtag wird darin aufgefordert, „die gesetzlichen Grundlagen im Kärntner Jagdgesetz zu schaffen, um noch im heurigen Almsommer die Jagd auf Wölfe mittels Nachtsichtgerät zu erlauben.“

Die Resolution wurde nun von Vertretern aller in der LK-Vollversammlung vertretenen Fraktionen an Vertreter des zuständigen „Ausschusses für den Ländlichen Raum und Infrastruktur“ im Kärntner Landtag übergeben. Ausschuss-Vorsitzender Dipl.-Ing. Christian Benger bedankte sich im Zuge der Übergabe für die Initiative der LK Kärnten zu diesem wichtigen Thema. Benger kündigte an, einen entsprechenden Initiativantrag im Landtag einbringen zu wollen. „Mein Ziel ist eine möglichst breite Zustimmung in der Landtagssitzung am 21. Juli, damit die Jäger eine bessere Handhabe haben, um die Kärntner Wolfsverordnung umzusetzen“, betonte Benger.

„Der Wolf ist eine Bedrohung für die Sicherheit, für den Tourismus und die Landwirtschaft, d. h. in Summe für den ganzen ländlichen Raum. Ich bedanke mich beim Ausschuss-Vorsitzenden und auch den anderen Fraktionen, dass sie das Thema im Landtag vorantreiben wollen und hoffe auf einen möglichst breiten Konsens in der Abstimmung am 21. Juli. Ich appelliere an alle Abgeordneten, die Interessen des ländlichen Raums in den Vordergrund zu stellen und einer entsprechenden gesetzlichen Änderung zuzustimmen!“, erklärte LK-Präsident Huber im Rahmen der Übergabe.

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