Verschiebung der neuen EU-BIO-Verordnung auf 01.01.2022


Antrag von KR Franz Zarfl an die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Kärnten.

Die Biobäuerinnen und Biobauern mussten in den vergangen Monaten nach dem EU-Bio-Audit der EU-Kommission aus dem Jahr 2017 zahlreiche Änderungen durchführen. Eine verpflichtende Weidehaltung wurde eingeführt. Eingriffe bei Nutztieren wie z.B. das Enthornen von Kälbern und Kitzen oder das Kupieren von Schwänzen bei Lämmern müssen behördlich genehmigt werden. Auch für die Auslaufüberdachung für Kälber gelten geänderte Kriterien. Darüber hinaus sind die Auswirkungen der Corona-Krise auf europäischen und internationalen Agrarmärkten noch nicht absehbar.

Nun soll mit 01.01.2021 eine neue EU-Bio-Verordnung Gültigkeit erlangen, wobei viele neue Vorgaben für die biologische Landwirtschaft ins Haus stehen. Unseren bäuerlichen Familienbetrieben muss die Möglichkeit geboten werden, sich gut auf die neuen Vorschriften vorbereiten zu können – Qualität vor Geschwindigkeit. Daher muss es auch ein Anliegen der EU-Kommission sein, die Umsetzung der neuen EU-Bio-Verordnung um ein Jahr auf 01.01.2022 zu verschieben.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:

EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski wird aufgefordert sich für die Verschiebung des Inkrafttretens der neuen BIO-Verordnung um ein Jahr auf 01.01.2022 einzusetzen.