Erstellung von Naturschutz-Gutachten durch Forst- und Agrar-Sachverständigte


Antrag von KR Werner Mattersdorfer an die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Kärnten.

Seit mehr als 30 Jahren werden von Amtssachverständigen aus dem Bereich Forst und Agrar auch Naturschutz-Gutachten erstellt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über eine jahrelange Erfahrung und haben neben der fachlichen Qualifikation im Bereich Forst und Agar auch  entsprechende Kenntnis im Umweltbereich. Es kann ihnen auch zugemutet werden, zu erkennen ob speziell ausgebildete Naturschutz-Amtssachverständige bei der Erstellung von Naturschutz-Gutachten hinzugezogen werden sollten.

Dass diese gelebte Vorgehensweise nun geändert werden soll, entspricht nicht dem Ansinnen Verfahren schnell abzuwickeln und  dem Ziel Entbürokratisierungsmaßnahmen einzuleiten. Es handelt sich auch um eine Maßnahme der Zentralisierung. Naturschutz-Gutachter müssen zusätzlich zu den Projekten anreisen. So entsteht  ein zusätzlicher Personalaufwand und Reisewege, die im Sinne des Umweltgedankens zu vermeiden wären. Aus den genannten Gründen wäre es von Vorteil, die bestehende Regelung aufrecht zu erhalten und den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Aus-, Weiter- und Fortbildungen im Bereich „Naturschutz“ anzubieten.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen: 

Landesrätin Mag.a Sara Schaar (Naturschutzlandesrätin Land Kärnten) wird aufgefordert, dass auch zukünftig Forst- und Agraramtssachverständige Naturschutz-Gutachten erstellen dürfen. Die geänderte Vorgehensweise soll umgehend zurückgenommen werden.