Novellierung des Kärntner Buschenschankgesetzes


Antrag von Vizepräsidentin Astrid Brunner an die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Kärnten.

In den letzten 10 Jahren hat sich die Anzahl der Buschenschanken in Kärnten halbiert. Dabei sind Buschenschanken ein wichtiger Teil der Kärntner Esskultur und besonders interessant für die Touristen. Auch die Kärntnerinnen und Kärntner suchen diese gerne auf. Seit Jahren ist bekannt, dass die derzeitige Gesetzeslage nicht mehr zeitgemäß ist und für die bäuerlichen Familienbetriebe eine große Herausforderung bedeutet.

Eine Novellierung wäre ein wichtiger und notwendiger Schritt um den Kärntner Buschenschanken eine Grundlage für die Zukunft zu schaffen. In einer Gesetzes-Novelle sollte berücksichtigt werden:

  1. Die Ausschankzeit soll an 200 Tagen im Jahr flexibel ausgeübt werden dürfen ohne dass es eine Sperrfrist nach 12 Wochen gibt.
  2. Bei der Verabreichung von Speisen bedarf es der Möglichkeit weitere Produkte in gewissem Umfang direkt von heimischen bäuerlichen Erzeugern zuzukaufen. Außerdem soll die Möglichkeit zur Verabreichung von traditionell bäuerlichen Mehlspeisen geschaffen werden.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen: 

Landesrat Martin Gruber (Agrarreferent Land Kärnten) wird aufgefordert eine Novellierung der oben genannten Punkte im Kärntner Buschenschankgesetz zu erwirken.