Übergangsjahre der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) – neues Geld und alte Regeln


Antrag von KR Hermann Schluder an die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Kärnten.


Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) 2015-2020 endet mit 31.12.2020. Die neue GAP 2021-2027 sollte demnach mit 01.01.2021 starten. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen ist aus heutiger Sicht mit zwei Übergangsjahren zu rechnen.

Um den Betrieben Planungs-Sicherheit zu geben wird vorgeschlagen die Übergangsperiode nach dem Grundsatz „Neues Geld und Alte Regeln“ zu gestalten. Die Direktzahlungen und die Ausgleichszulage sollten in der bisherigen Form weitergeführt werden. Auch die ÖPUL-Maßnahmen sollen unverändert fortgeführt werden. Um eine faire Abgeltung der erbrachten Umweltleistungen ist der Flächenzugang bis zum Jahr 2020 prämienfähig zu machen. Die Investförderung ist unverändert fortzuführen. Betriebe, welche die Höchstgrenze innerhalb der Förderperiode bereits erreicht haben, dürfen im Übergangszeitraum nicht von der Investitionsförderung ausgeschlossen werden.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen: 

Frau Bundesministerin Elisabeth Köstinger (Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus) wird ersucht die oben genannten Punkte bei der nationalen Ausgestaltung der Übergangsjahre in Österreich umzusetzen.