Anhebung der Bergbauernförderung für Zone 3 und 4 Betriebe


Antrag von KR Johann Lugger an die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Kärnten.

In einer GfK-Research-Umfrage im Jahr 2016 stehen die Alm- und Bergbauern nach der Feuerwehr an zweiter Stelle, wenn es um das Vertrauen in eine Berufsgruppe geht. Erst dann folgen Polizisten und Ärzte sowie andere Berufsgruppen. Von 1.000 Befragten gaben 86 Prozent an, der Berufsgruppe „Alm/Bergbauern“ „voll und ganz“ bzw. „überwiegend“ zu vertrauen.

Betrachtet man die Einkommenssituation der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in Österreich im Jahr 2019 lt. Grüner Bericht, so haben diese leider das geringste Einkommen. Bergbauernbetriebe der Erschwernispunkte-Gruppen 3 und 4 weisen durchschnittlich deutliche geringere Einkünfte aus als Nichtbergbauernbetriebe und Bergbauern der BHK-Gruppen 1 und 2.

Für den Erhalt einer funktionierenden Berglandwirtschaft ist daher unumgänglich die Bergbauernförderung in ihrer bestehenden Form für die Bergbauernbetriebe der Erschwernispunkte-Gruppe 3 und 4 deutlich anzuheben.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:

 Die Bundesministerin Elisabeth Köstinger wird aufgefordert bei der Ausgestaltung der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) eine Anhebung der Bergbauernförderung (Ausgleichszulage, AZ) für Betriebe der Erschwernispunkte-Gruppe 3 und 4 vorzusehen.