Ausgestaltung einer Ökosozialen Agrarpolitik in der GAP 2020+


Einstimmig beschlossene Resolution in der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Kärnten.

Die Ökosoziale Agrarpolitik ist das Leitmotiv für die heimische Agrarpolitik. Ziel ist die Stärkung einer flächendeckenden, wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Landwirtschaft mit bäuerlichen Familienbetrieben in einem vitalen ländlichen Raum. Die Vollversammlung der Kammer für Land- & Forstwirtschaft in Kärnten fordert vor diesem Hintergrund die Landwirtschaftskammer Österreich (LKÖ) und das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) auf, sich in den Verhandlungen zur Ausgestaltung der EU-Agrarpolitik auf nationaler und internationaler Ebene für folgende Anliegen einzusetzen:

  1. Produktion ermöglichen
    • Die Farm-to-Fork-Strategie und die Biodiversitäts-Strategie werden in der vorliegenden Form abgelehnt, da sie die Vorleistungen der bereits sehr nachhaltig produzierenden Landwirtschaft in Kärnten und in Österreich nicht anerkennen.
  1. Leistungen fair abgelten
    • Inflationsangepasste Sicherstellung der Ausgleichszahlungen für die Bauern auf Basis der bisherigen EU-, Bundes-, und Landesmittel. Zusätzliche Auflagen bedürfen einer zusätzlichen Finanzierung im Sinne einer fairen Leistungsabgeltung.
  1. Sockelprämie einführen
    • Einführung einer Sockelprämie in Form eines TopUp für die ersten zwanzig Hektar zur Stärkung von bäuerlichen Klein- und Mittelbetrieben. Einführung einer wirksamen Obergrenze bei den Direktzahlungen ab 60.000 Euro.
  1. Berg- und Almwirtschaft stärken
    • Ausbau der Ausgleichszulage als unbürokratisches Instrument der Erschwernisabgeltung.  Sicherstellung einer AZ-Zahlung für alle Betriebe im benachteiligten Gebiet. Inflationsangepasste Sicherstellung der Mittel für die Almwirtschaft in Säule 1 und Säule 2.
  1. Mutterkuhhaltung unterstützen
    • Umsetzung einer Nachfolgeregelung als Ersatz für die gekoppelte Mutterkuhprämie. Ausbau der Tierwohlmaßnahmen (Stroh- und Weidehaltung).
  1. Jungbauernpaket umsetzen
    • TopUp für Jungbauern in der Säule 1 in Form eines Pauschalbetrages – Kürzungen im Laufe der Periode können so vermieden werden. Anhebung der Existenzgründungsbeihilfe in der Säule 2. Investitions-TopUp für Jungbauern beibehalten.
  1. Umweltleistungen marktgerecht abgelten
    • Das ÖPUL-Programm muss modular aufgebaut sein und auf freiwillige Anreize statt hoher Einstiegs-Schwellen setzen, damit möglichst viele Betriebe an maßgeschneiderten biodiversitäts- und umweltfördernden Maßnahmen teilnehmen können und auch Biobetrieben weitere Entwicklungsmöglichkeiten geboten werden.
  1. Investitionen ermöglichen
    • Sicherstellung einer starken und unbürokratischen Investförderung mit der Möglichkeit, auch nach pauschalen Kostensätzen abzurechnen. Beibehaltung der bisherigen Fördersätze und moderate Weiterentwicklung der Kostenobergrenzen.
  1. Vereinfachungen umsetzen
    • Vereinfachungen in der Abwicklung der Programme ernst nehmen und das Jährlichkeitsprinzip einführen, um mehr Flexibilität für die betriebliche Entwicklung sicherzustellen.