Besserer Schutz der Bauern vor illegalen Stalleinbrüchen
Antrag von KR Markus Polaschek an die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Kärnten.
Selbst ernannte, teils radikale Tierschützer sind in der Vergangenheit immer wieder in Stallungen eingedrungen, haben sich unbefugt Zutritt zu fremden Räumen verschafft, um dort Video- und Fotoaufnahmen zu erstellen oder diese Plätze einfach zu besetzen. Diese wurde in weiterer Folge zur Skandalisierung der Landwirtschaft verwendet. Mit diesen Aktionen wurden nicht nur Tiere in eine absolute Stresssituation versetzt, sondern auch bei den betroffenen Bauernfamilien blieb ein Gefühl der massiven Verunsicherung zurück. Kinder trauen sich abends nicht mehr alleine in den Stall, weil sie Angst vor Einbrechern haben.
Bisher stellte das radikale und respektlose Eindringen keinen strafbaren Tatbestand dar. Es kann jedoch nicht sein, dass in einem Rechtsstaat wie in Österreich, Bauernfamilien keine andere Möglichkeit haben, als diese illegale Vorgehensweise tatenlos hinzunehmen.
Es muss dem Gesetzgeber ein wichtiges Anliegen sein, dass die bäuerlichen Familienbetriebe vor solchen Umständen besser geschützt werden. Es gilt die rechtlichen Mängel zu beheben und die Ausdehnung des Hausfriedensbruches auf Betriebsstätten sowie das unbefugte Verweilen in fremde Räume zu erweitern.
Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:
Die zuständige Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M. und der zuständige Bundesminister für Tierschutz Johannes Rauch werden aufgefordert, die Ausdehnung des Hausfriedensbruches auf Betriebsstätten sowie das unbefugte Verweilen in fremde Räume zu erweitern.