BIO-Audit – praktikable Lösung für Weidehaltung, Auslaufüberdachung und Anbindehaltung


Antrag von KR Hannes Messner-Schmutzer an die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Kärnten.

Die im Herbst 2019 bekannt gewordenen Anpassungen der Bio-Richtlinien führen nach wie vor zu einer breiten Verunsicherung auf unseren Bio-Betrieben in Kärnten und stellen diese vor Herausforderungen. Speziell die Bereiche Weidehaltung von Pflanzenfressern wie Rinder, Schafe oder Ziegen, die Auslaufüberdachung bei der Haltung von Bio-Tieren, die behördliche Genehmigungen für Eingriffen an Tieren oder die nicht ständig notwendige Anbindehaltung von Bio-Rindern sorgen weiterhin für viele offene Fragen.

Die EU-Kommission fordert von Österreich, dass 100 Prozent des Viehbestandes bei Pflanzenfressern geweidet werden müssen, wann immer der Zustand des Bodens, die Witterung und die jahreszeitlichen Bedingungen es erlauben. Eine derartige Interpretation der EU-Bio-Verordnung muss jedenfalls kritisch hinterfragt werden. Schon das Übergangsjahr 2020, in dem bereits mindestens ein RGVE pro Hektar weidefähiger Fläche oder zumindest 50 Prozent der RGVE des Betriebes geweidet werden müssen, ist für viele Betriebe nicht oder nur mit einem erheblichen Mehraufwand bzw. zusätzlichen Gefahren (zB. Bei der Überquerung von gefährlichen Straßen) umsetzbar. Weitere noch strengere Regelungen im Jahr 2021 die offenbar seitens der Europäischen Kommission gefordert werden, würde in Kärnten für Betriebe das Aus in der Bio-Haltung bedeuten. Der Kärntner Bauernbund fordert, dass im Hinblick auf die erfolgte Verschiebung des Inkrafttretens der neuen EU-Bio-Verordnung die für das heurige Jahr 2020 festgelegte Weideregelung auch in einem weiteren Übergangsjahr 2021 fortgeführt werden kann.

Mögliche Änderungen der maximal zulässigen Auslaufüberdachung stellen Bio-Halter ebenfalls vor massiven Schwierigkeiten und Herausforderungen. Erforderliche Umbaumaßnahmen an bestehenden Bauten und Vergrößerungen bzw. der Neubau von Wirtschaftsdüngerlagerstätten aufgrund zusätzlich anfallender Wassermengen auf unüberdachten Auslaufflächen führen zu massiven zusätzlichen finanziellen Aufwendungen und benötigen daher einen entsprechend langen Umsetzungszeitraum.

Die zeitweise Anbindehaltung aufgrund der Kleinbetriebsregelung wird grundsätzlich weiterhin möglich sein. In Gebieten außerhalb des benachteiligten Gebietes soll es jedoch ab 2021 einer einzelbetrieblichen Genehmigung der Behörde bedürfen. Dies muss jedoch unbürokratisch möglich sein.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen: 

Der zuständige Gesundheitsminister Rudolf Anschober wird aufgefordert, sich bei der EU-Kommission für praktikable Lösungen für die Bio-Bäuerinnen und Bio-Bauern bei der Weidehaltung, der Auslaufüberdachung und der Anbindehaltung einzusetzen.