Bürokratiewahnsinn für konventionellen Tierzukauf für Biobauern verhindern


Antrag von KR Andrea Weiß an die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Kärnten.

Unser hoher Anteil an Bio-Bauern in Kärnten ermöglicht grundsätzlich, dass ein Bio-Betrieb Bio-Tiere bei einem anderen Bio-Betrieb zukauft. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit bei einigen Tierkategorien nicht zertifizierte Bio-Tiere zuzukaufen.

Ab dem Jahr 2023 soll diese Möglichkeit zwar weiter bestehen bleiben, doch soll dies mit massiven bürokratischen Hürden erschwert werden. Jeder Zukauf muss in einem eigenen Antragsverfahren im VIS beantragt werden. Nach einer Prüfung in einer Bio-Tierdatenbank, dass keine quantitativ und qualitativ entsprechenden Bio-Tiere zur Verfügung stehen, wird ein Tierzukauf mittels Bescheid der Landesbehörde ermöglicht. Erst nach der Erstellung des Bescheids kann der Tierzukauf durchgeführt werden und dieser gilt für maximal sechs Monate und erlischt immer mit 31.12. des jeweiligen Jahres. Dieser Umstand kann dazu führen, dass der Bescheid nur wenige Tage oder Woche gültig ist und der Bauer muss neuerlich ein Ansuchen stellen.

Abgesehen von den finanziellen Mehrkosten, den bürokratischen Aufwand für die Antragstellung wird mit dieser Regelung massiv in die betriebliche Flexibilität eingegriffen und die Wettbewerbsfähigkeit des Betriebes gegenüber konventionellen Betrieben eingeschränkt.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:

Der zuständige Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch wird aufgefordert, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, so dass der Zukauf von nicht zertifizierte Bio-Tieren in den Ausnahmefällen so unbürokratisch wie möglich und ohne Kosten für den Landwirt ermöglicht wird.