Eindämmung der unlauteren Handelspraktiken im Lebensmittelhandel


Antrag von KR Hermann Schluder an die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Kärnten

Im EU-Schnitt bleiben vom Wert eines Agrarproduktes den Bäuerinnen und Bauern nur 21 % bzw. den Verarbeitern 28 %. Der Löwenanteil von 51 % verbleibt beim Handel. Unsere bäuerlichen Betriebe haben die meiste Arbeit, bekommen aber am wenigsten. Gleichzeitig gibt es von den Handelsketten, die ihre Marktmacht ausnutzen, unlautere Geschäftspraktiken wie rückwirkende Vertragsänderungen, einseitig aufgezwungene und nicht abgegoltene Qualitätsstandards, Listungsgebühren oder vorgeschriebene Werbekostenbeteiligungen.

Die drei größten Unternehmen im österreichischen Lebensmittel-Einzelhandel halten einen Marktanteil von 86 %. Diese Machtkonzentration führt immer wieder dazu, dass Bedingungen diktiert werden, die alles andere als fair sind.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, entsprechend des aktuellen Regierungsprogramms und des geltenden EU-Rechtes

  • die EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UTP-EU RL) umgehend in nationales Recht umzusetzen und möglichst restriktiv zu definieren, um die regionale Nahversorgung zu unterstützen. Die Bundesregierung ist diesbezüglich bereits säumig, da laut UTP-EU RL das nationale Recht bis 1. Mai 2021 zu erlassen gewesen wäre und die entsprechenden Maßnahmen bis spätestens 1. November 2021 anzuwenden sind.
  • eine Mediations- und Schlichtungsstelle zur Absicherung des fairen Wettbewerbs im Rahmen der UTP-EU RL zu etablieren.