Einfache Alm-/Weidemeldung sicherstellen


Antrag von KR Barbara Fritzer-Baumgartner an die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Kärnten.

Geht es nach den Vorstellungen der Europäischen Kommission so soll ab 2021 die vereinfachte Alm-/Weidemeldung nicht mehr wie bisher möglich sein. Bis dato hat der Almbewirtschafter bei Rindern innerhalb von 15 Tagen eine Auftriebsmeldung digital oder per Post an die AMA übermitteln müssen. Gleichzeitig konnte ein vorläufiges Abtriebsdatum eingetragen werden und somit war eine weitere Meldung im Herbst beim Abtrieb nicht erforderlich, sofern das Datum eingehalten wurde. Geht es nach den neuen Vorschriften der EU-Kommission muss zukünftig beim Auftrieb als auch beim Abtrieb der Tiere eine Meldung vom Alm-Auftreiber als auch vom Almbewirtschafter innerhalb einer Frist von 7 Tagen – und nicht wie bisher von 15 Tagen – erfolgen.

Bei der Meldung über den Auftrieb von Schafen und Ziegen war bis dato die Anzahl der Tiere je Betrieb und Kategorie ausreichend. Auch hier soll die gängige Praxis an jene der Rindermeldung mit ohrmarkenbezogener Meldung durch Heimbetrieb und Almbetrieb ersetzt werden.

Die Alm-Auftriebszahlen sind seit Jahren rückläufig. Dieser Trend ist für die Aufrechterhaltung unserer Almwirtschaft mit ihren multifunktionalen Aufgaben eine Gefahr. Um diese Entwicklung zu stoppen, bedarf es positiver Anreize für den Auftrieb auf die Alm und keiner weiteren bürokratischen Belastungen.  Jegliche Änderungen müssen so gestaltet sein, dass dies sowohl beim Alm-Auftreiber als auch beim Almbewirtschafter ohne zusätzlichen Mehraufwand bewältigt werden kann.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen: 

Frau Bundesministerin Elisabeth Köstinger wird aufgefordert auch in Zukunft ein möglichst einfaches Meldesystem für die Alm-Auftreiber und Almbewirtschafter sicherzustellen.