Entlastungspaket für die Land- und Forstwirtschaft


Die Kosten für viele agrarische Betriebsmittel wie z.B. Futtermittel, Düngemittel, Energie, etc. sind in den letzten Monaten zum Teil geradezu explodiert und verteuern die Produktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen wie z.B. Milch, Fleisch, Eier, Getreide, etc. massiv. Wie die Daten der Statistik Austria zeigen, geht die Preis/Kosten-Schere in der Landwirtschaft immer weiter auf. So hat zwar der Preis-Index für landwirtschaftliche Erzeugnisse vom zweiten Quartal 2021 auf das zweite Quartal 2022 um 15,2% zugelegt, im gleichen Zeitraum ist der Index für die Gesamtausgaben in der Landwirtschaft um 26,4% nach oben geklettert. Die wirtschaftliche Situation auf den bäuerlichen Betrieben wird immer schwieriger.

Die bislang auf den Weg gebrachten Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung im Bereich der Land- und Forstwirtschaft waren richtig und stellen eine wertvolle Unterstützung dar. Da in den nächsten Monaten nach wie vor hohe Inflationsraten zu erwarten sind, ist die Bundesregierung dazu angehalten, auch für das Wirtschaftsjahr 2023 Vorsorge zu treffen, um die Liquidität der landwirtschaftlichen Betriebe und die Versorgungssicherheit mit heimischen Lebensmitteln sicher zu stellen. Insbesondere die Anbausaison im Frühjahr 2023 wird auf Grund der hohen Betriebsmittelpreise eine Herausforderung für viele Betriebe!

Angesichts der stark gestiegenen Mehreinnahmen des Bundes aus der Mehrwertsteuer (u.a. aus landwirtschaftlichen Betriebsmitteln) fordert die Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten den Bundeskanzler der Republik Österreich, Karl Nehammer, MSc auf, in Abstimmung mit dem Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M. und in Abstimmung mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Mag. Norbert Totschnig ein weiteres Entlastungspaket für die Land- und Forstwirtschaft auf den Weg zu bringen, welches die Teuerungen für die bäuerlichen Betriebe umfassend abfedert und zumindest folgende Punkte umfasst:

  1. Inflationsausgleich bei den öffentlichen Zahlungen
    • Anhebung der öffentlichen Zahlungen für die Land- und Forstwirtschaft (insbesondere im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik) um die Inflationsrate, um so eine faire Abgeltung der erbrachten Leistungen der Land- und Forstwirtschaft für die Allgemeinheit (Versorgungssicherheit, Offenhaltung der Kulturlandschaft, Umweltleistungen, etc.) sicher zu stellen.
  2. Versorgungssicherungspaket 2023
    • Fortführung des unbürokratischen und treffsicheren Versorgungssicherungspakets auch für das Jahr 2023 mit Pauschalzahlungen je Hektar und je GVE. Anhebung der finanziellen Mittel, um die Mehrbelastungen für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe effektiv abzufedern.
  3. Strompreisbremse für die Landwirtschaft
    • Einführung einer Entlastungsmaßnahme, welche die massiv gestiegenen Stromkosten für die bäuerlichen Betriebe umfassend und unbürokratisch abfedert.