Entnahme von Problem-Wölfen


Die Resolution „Entnahme von Problem-Wölfen“ wurde einstimmig in der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Kärnten beschlossen.

Obwohl der Wolf in Europa keineswegs vom Aussterben bedroht ist, unterliegt er aufgrund rechtlicher Vorgaben einem strengen Schutz laut FFH-Richtlinie. Die Änderung dieser strengen Schutzbestimmungen ist dringend notwendig, auf Grund des geltenden Einstimmigkeitsprinzips unter den EU-Mitgliedsstaaten kurzfristig aber unrealistisch.

Die Rückkehr des Wolfes nach Kärnten bedroht jedoch die heimische Almwirtschaft als jahrhundertealte, traditionelle Bewirtschaftungsform akut. Vor diesem Hintergrund gilt es die engen rechtlichen Möglichkeiten auf Landesebene auszuschöpfen um eine rasche und unbürokratische Entnahme von verhaltensauffälligen Wölfen („Problem-Wölfen“) zu ermöglichen.

Die Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten fordert den Kärntner Landtag zum Schutz von Mensch und Weidevieh und zum Erhalt einer vitalen Almwirtschaft in Kärnten auf, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um eine rasche und unbürokratische Entnahme von Problemwölfen zu ermöglichen. Durch die Adaptierung der gesetzlichen Grundlagen soll ermöglicht werden:

  • Eine Verordnung zur Ausweisung von Kärnten weiten Weideschutzgebieten zu erlassen, in denen Herdenschutz-Maßnahmen als unverhältnismäßig und unzumutbar ausgeschlossen sind.
  • Eine gesetzliche Definition von Problemwölfen zu festzulegen die sich insbesondere an der Anzahl der Risse an Nutztieren innerhalb einer bestimmten Zeiteinheit orientiert
  • Damit die rechtliche Grundlage für eine rasche und unbürokratische Entnahme von Problemwölfen in Weideschutzgebieten zu schaffen.