Fairnessabkommen für die LK-Wahl 2021


Alle fünf  in der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Kärnten vertretenen Parteien beschließen einstimmig ein Fairnessabkommen für die anstehende Landwirtschaftskammerwahl am 7. November 2021. 

Die in der Vollversammlung vertretenen Fraktionen schließen anlässlich der im Herbst stattfindenden LK-Wahlen den Wahlkampf betreffend folgende Vereinbarung. Diese Vereinbarung erlangt ihre Gültigkeit mit dem Datum der Vollversammlung vom 12. Juli 2021 und der Unterzeichnung dieses Abkommens durch den jeweiligen Fraktionsführer. Ziel dieses Abkommens ist die Sicherstellung eines fairen, seriösen, störungsfreien und sachlichen Wahlkampfes.

Die Fraktionen stimmen überein, dass der demokratische Grundkonsens, das Ansehen der bäuerlichen Berufsgruppe und seiner Interessenvertretung im Wahlkampf nicht beschädigt werden dürfen.

 

§ 1

Die Fraktionen verpflichten sich, den Wahlkampf in fairer und sachlicher Weise zu führen. Sie vereinbaren, persönliche Angriffe, Diffamierungen, ehrenrührige Behauptungen und persönliche Herabsetzungen zu unterlassen und auch nicht medial zu platzieren. Zudem verpflichteten sie sich, Respekt vor der Privatsphäre der KandidatInnen zur LK-Wahl zu üben sowie das Verbreiten falscher Tatsachen, irreführender Behauptungen und unrichtiger Darstellungen sowie jegliche Art des „Dirty Campaigning“ zu unterlassen.

§ 2

Die Fraktionen

  • verzichten auf gegenseitige Verunglimpfungen, insbesondere auf Äußerungen, die geeignet sind, politische Gegnerinnen und Gegner als Person zu diskreditieren;
  • verpflichten sich dazu, ihre Autorenschaft bei von ihnen verbreiteten Botschaften oder bezahlter Werbung klar erkennbar zu machen;
  • verzichten auf falsche Tatsachenbehauptungen (Fake-News) sowie deren Weiterverbreitung und verpflichten sich, Tatsachenbehauptungen vor deren Verbreitung gründlich zu prüfen und
  • verzichten auf die Entfernung oder Zerstörung von Plakaten der jeweils anderen Fraktionen.

§ 3

Die Durchführung von (Wahl-)Veranstaltungen und sonstigen Aktivitäten darf gegenseitig nicht gestört oder verhindert werden, auch nicht von der Fraktion nahestehenden Gruppen.

§ 4

Veranstaltungen der LK Kärnten dürfen nicht für Wahlwerbung von Fraktionen genutzt werden.

§ 5

Im Kärntner Bauer darf keine Wahlwerbung erfolgen. In den wöchentlichen Kommentaren der Kammerräte im Kärntner Bauer wird darauf verzichtet, sich auf andere Fraktionen oder Personen anderer wahlwerbender Fraktionen zu beziehen.

§ 6

Seitens des Präsidenten darf das Dienstauto (mit oder ohne Chauffeur) nur für dienstliche Termine in Ausübung seines Amtes als Präsident der LK Kärnten verwendet werden.

§ 7

Die Fraktionen werden ihre Kandidatinnen und Kandidaten zur LK-Wahl sowie ihre jeweilige Landespartei, ihre Bezirks- und Gemeinde-Organisationen über die Inhalte dieses Abkommens informieren und auf die Einhaltung des Fairnessabkommens hinwirken.

§ 8

Die Fraktionen kommen überein, dass Kandidatinnen oder Kandidaten, die gleichzeitig in der LK-Kärnten beschäftigt sind, nicht unter den ersten 25 Listenplätzen auf der Wahlliste platziert werden.

§ 9

Bei Verstößen gegen dieses Fairnessabkommen nehmen die Fraktionen sofort Kontakt auf um die Situation im Kreis der Fraktionssprecher zu bereinigen. Gelingt dies nicht, kann auf Antrag einer Fraktion die Schlichtungsstelle angerufen werden. Die Schlichtungsstelle besteht aus 5 unabhängigen Experten. Jeder Fraktion obliegt die Nominierung eines Experten in die Schlichtungsstelle. Nach Entscheidung der Schlichtungsstelle erfolgt eine mediale Kommunikation der Entscheidung und der Begründung.