Forderungen für die Ausgestaltung der Investitionsförderung
Antrag von KR Karin Schabus an die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Kärnten
Mit der Investitionsförderung sollen Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe unterstützt werden, bauliche oder technische Investitionen zu tätigen, die zu einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, der Einkommen bzw. Gesamtleistung des Betriebes, des Tierschutzes und des Tierwohls, der Hygiene und Qualität bei Lebensmitteln und Futtermitteln, der Umweltwirkung oder der Lebens- und Arbeitsbedingungen führen.
Bewährt hat sich bei der Investitionsprämie der Zuschläge für Junglandwirte, Betriebe mit Biologischer Wirtschaftsweise und Bergbauernbetriebe der Erschwernisgruppen 3 und 4. Beibehalten soll auch die Untergrenze für die Investitionskosten mit 15.000 Euro. Bei der Obergrenze wäre eine moderate Anhebung anzudenken. Darüber hinaus könnte die Einführung von Pauschalkostensätze für kleine Investitionsprojekte ein Ansatz für Entbürokratisierung sein.
Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:
Die Landwirtschaftsministerin der Bundesregierung Elisabeth Köstinger wird aufgefordert bei der Ausgestaltung der Investitionsförderung im Rahmen der Ländlichen Entwicklung die oben genannten inhaltlichen Forderungen zu berücksichtigen.