Forderungen für die ÖPUL-Maßnahme „Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel“
Antrag von KR Franz Zarfl an die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Kärnten
Die ÖPUL-Maßnahme „Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel“ ist trotz Kombinationsverpflichtung mit der Maßnahme „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ (UBB) mit 3.800 Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine der teilnahmestärksten Maßnahmen in Kärnten.
Inhaltlich sollte die Maßnahme an die derzeitigen Inhalte anschließen und mit modularen Möglichkeiten ergänzt werden. Somit soll auch zukünftig der Pflanzenschutzmitteleinsatz auf Ackerkulturen sowie Saatgutbeizungen und Punktbekämpfung auf Ackerfutterflächen und Grünland erlaubt sein. Zusätzlich soll die Möglichkeit geschaffen werden mit einem modularen, freiwilligen und jährlichen Top-Up einen Zuschlag zu gewähren, wenn einzelbetrieblich nur biologische Pflanzenschutzmittel verwendet werden.
Gänzlich abzulehnen ist die Auflage, dass der maximale Stickstoffanfall aus der Tierhaltung 170kg N/ha (nach Abzug der Stall- und Lagerverluste) in Bezug auf alle landwirtschaftlich genutzten Flächen des Betriebes beträgt und in diesem Zusammenhang Wirtschaftsdüngerabnahmeverträge nicht angerechnet werden. Dies würde gerade für Bio-Betriebe mit Bio-Mastgeflügelhaltung eine massive Verschlechterung bedeuten.
Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:
Die Landwirtschaftsministerin der Bundesregierung Elisabeth Köstinger wird aufgefordert bei der Ausgestaltung der ÖPUL-Maßnahme „Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel“ (EEB) die oben gennannten inhaltlichen Forderungen zu berücksichtigen.