Forderungen für die ÖPUL-Maßnahme UBBB


Antrag von KR Siegfried Huber an die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Kärnten

Der vorgeschlagene modulare Aufbau des Umweltprogrammes ÖPUL im Rahmen der GAP nach 2022, insbesondere bei der Maßnahme UBBB (Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung und Biologische Wirtschaftsweise), ist ein positiver Schritt. Dies bietet die Chance auf mehr Leistungsgerechtigkeit und Flexibilität und UBBB kann damit auch zukünftig eine breit wirksame Maßnahme mit hoher Teilnahmequote sein. Eine attraktive Prämiengestaltung trotz vorgegebener Kalkulationslogik ist umzusetzen.

Die größte Vereinfachung ist es Auflagen in der bisherigen Form beizubehalten. Der Dauergrünland-Anteil in Österreich ist in den letzten Jahren angewachsen. Vor diesem Hintergrund ist es argumentierbar, dass für den Grünlandumbruch das Jahr 2022 als Referenzjahr verwendet wird und keine neuen Verschärfungen vorgeschlagen werden.

Eine Ausweitung der Biodiversitätsflächen von 5 auf 7 % ist nicht nachvollziehbar bzw. auch der noch spätere erste Mähtermin mit 15. Juni bzw. 15. Juli. Es soll die derzeitige Regelung weitergeführt werden, mit Möglichkeit eine Erhöhung der 5 % Biodiversitätsfläche durch Freiwilligkeit und über eine Abgeltung durch das modulare System vorzunehmen.

Bei den Fruchtfolgeauflagen am Acker soll auch wie bisher ab einer Ackerfläche des Betriebes ein Anteil von 75% Getreide und Mais gelten bzw. keine Kultur darf mehr als 66% Anteil an der Ackerfläche einnehmen.

Landschaftselemente (LSE) als modulare Maßnahme anzubieten, ist grundsätzlich als sehr positiv zu sehen. Eine Unterscheidung bei den punktförmigen Landschaftselementen zwischen Streuobst- und sonstigen Landschaftselementen ist mit einem massiven bürokratischen Aufwand für den Antragsteller verbunden. Auch hier muss Freiwilligkeit oberstes Gebot sein, sodass alle punktförmigen Landschaftselemente als sonstige LSE gelten und man freiwillig Steuobstbäume ausweisen kann.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen: 

Die Landwirtschaftsministerin der Bundesregierung Elisabeth Köstinger wird aufgefordert bei der Ausgestaltung der ÖPUL-Maßnahme Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung und Biologische Wirtschaftsweise (UBBB) die oben genannten inhaltlichen Forderungen zu berücksichtigen.