Kein Verbot für das Einziehen von Nasenringen bei BIO Zucht- und Deckstieren
Antrag von KR Barbara Fritzer-Baumgartner an die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Kärnten
Das EU-Bio-Audit im Jahr 2017 hat zu einigen Anpassungen mit teils gravierenden einzelbetrieblichen Auswirkungen bei den Bio-Betrieben geführt. Die Ausnahmeregelungen für die verpflichtende Weide wurde gekippt, die Auslauffläche bei Kälbern, Lämmer und Kitze darf nicht mehr zu 100 % überdacht sein bzw. die Anbindehaltung und tierische Eingriffe wie Enthornen oder das Einziehen eines Nasenrings müssen behördlich genehmigt werden.
Mit der neuen EU-Biorichtlinie ab 01.01.2022 sollen weitere empfindliche Anpassungen auf die Biobäuerinnen und Biobauern zukommen. Ein wesentlicher Punkt dabei ist das Verbot des Einziehens von Nasenringen bei Zucht- und Deckstieren. Der Natursprung und somit die Haltung eines Stieres am Betrieb ist in Kärnten weit verbreitet – in der Milchviehhaltung und in der Mutterkuhhaltung. Die Vorteile sind vielschichtig wie der besseren Fruchtbarkeit, der Unabhängigkeit von einem Tierarzt, das ermöglichen eines artgerechteten Paarungsverhaltens oder auch arbeitswirtschaftliche Vorteile. Insbesondere in den Sommermonaten auf der Weide oder auf der Alm wäre ohne Stier die Belegung der Mutterkühe kaum möglich.
Schwere Unfälle mit Stieren sind keine Seltenheit. Immer wieder kommt es zu Vorfällen im Stall, auf der Weide und Alm oder beim Verladen. Für die Tierhalter ist der Nasenring bei Zucht- oder Deckstieren ein wichtiger Faktor um diesen besser unter Kontrolle zu haben. Deshalb muss auch in Zukunft die Möglichkeit geschaffen werden, dass Bio-Tierhalter Zucht- und Deckstieren einen Nasenring einziehen dürfen. Viele Betriebe müssen ansonsten die Haltung eines Stieres aufgeben. Darüber hinaus würden Zuchtbetrieben ein wichtiges Standbein genommen werden, da der Verkauf auf Viehversteigerungen nicht mehr möglich wäre. Dort ist nämlich der Nasenring als Sicherheitsmaßnahme vorgeschrieben. Der Schutz des Menschen muss auch in der Tierhaltung höchste Priorität haben.
Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:
Der Gesundheitsminister der Bundesregierung Dr. Wolfgang Mückstein wird aufgefordert eine nationale Möglichkeit zu schaffen, das Zucht- und Deckstieren auch mit der neuen Bio-Richtlinie ab 01.01.2022 das Einziehen eines Nasenrings erlaubt.