Keine verpflichtende Handysignatur für die MFA-Abgabe
Antrag von KR Stefanie Ofner an die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Kärnten.
Datenschutz ist wichtig um vor Datenmissbrauch geschützt werden. Ein derartiger Schutz wird vor allem im Zusammenhang mit der Digitalisierung immer wichtiger insbesondere der Schutz von personenbezogenen Daten. Der Hackerangriff auf das Land Kärnten im Mai 2022 hat gezeigt, dass auch Behörden und Regierungen von professionellen Gruppierungen angegriffen werden können und Daten in Umlauf gebracht werden.
Die Antragstellung für den Mehrfachantrag (MFA) 2023 soll nun für alle Antragstellerin und Antragsteller nur mehr mittels qualifizierter elektronischer Signatur, also mit Handy-Signatur oder ID Austria, möglich sein. Die Voraussetzung soll für alle gelten egal ob den Antrag selbstständig oder im Wege der Außenstelle eingereicht wird.
Mehr als 90 % der Bäuerinnen und Bauern in Kärnten reichen ihren Antrag über die Außenstelle ein. Nur wenige Antragssteller habe eine elektronische Signatur und müssten sich ausschließlich für diesen Antrag eine ausstellen lassen. Darüber hinaus wird bei einer großen Anzahl an Antragstellern der Antrag von einer bevollmächtigten Person eingereicht. Für diese müsste zusätzlich zur elektronischen Signatur auch noch eine digitale Vollmacht erteilt werden.
Da die digitale Signatur ausschließlich nur zum Absenden des Antrages benötigt wird, muss es möglich sein, dass zukünftig die Antragstellung im Wege der Außenstelle auch ohne Handysignatur möglich ist. Hier soll die Unterschrift ausreichend sein. Um die notwendige Datensicherheit zu gewährleisten, soll die elektronische Signatur des LK-Mitarbeiters ausreichend sein.
Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:
Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Region und Wasserwirtschaft Mag. Norbert Toschnig, MSc wird aufgefordert die Antragstellung für den Mehrfachantrag (MFA) auch zukünftig im Wege der Außenstelle ohne elektronische Signatur zu ermöglichen.