Konjunkturpaket des Bundes für die Land- und Forstwirtschaft


Einstimmig beschlossener Antrag der Fraktion des Kärntner Bauernbundes in der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Kärnten.

Nach ohnehin schwierigen Jahren hat die Corona-Krise den wirtschaftlichen Druck in der Land- und Forstwirtschaft weiter verstärkt. Damit die Land- und Forstwirtschaft auch weiterhin ihren systemrelevanten Beitrag zur Versorgung Österreichs mit Lebensmitteln und nachwachsenden Rohstoffen leisten kann, bedarf es eines umfassenden Konjunkturpaketes für die Land- und Forstwirtschaft, das folgende Punkte umfasst:

Forstwirtschaft:

  • Umsetzung eines bundesweiten Forstpakets mit Unterstützungsleistungen für
    • die Aufarbeitung von Schadholz
    • der Errichtung von Nass- und Trockenlagern
    • der mechanischen Entrindung
    • temporäre Übernahme von Logistikkosten zur Markterweiterung
    • die Aufforstung bzw. der Wiederaufforstung nach Schadereignissen zur Forcierung klimafitter Wälder
  • Klimavision Österreich: Schaffung von Produktionsanlagen von klimafreundlichem Holzgas und Holzdiesel zur Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern
  • Holzbau-Offensive: 50% der Bauten im Einflussbereich der öffentlichen Hand sollen in Holzbauweise ausgeführt werden

Landwirtschaft:

  • Umsetzung der öffentlichen Beschaffung mit 100 % regionalen und saisonalen Lebensmitteln
  • Umsetzung der verpflichtenden Herkunftskennzeichnung der Primärzutaten Milch, Fleisch und Eier in der Gemeinschaftsverpflegung und in verarbeiteten Lebensmitteln ab 2021
  • Einführung eines Regionalbonus mit differenzierten Steuersätzen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit heimischer Produkte
  • Einführung von Klimazöllen für Importe in den europäischen Binnenmarkt
  • Sicherstellung und Inflationsanpassung der finanziellen Mittel für die bäuerlichen Familienbetriebe im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2021 bis 2027. Zusätzliche Auflagen bedürfen einer zusätzlichen Finanzierung in Anlehnung an die Ankündigung der zusätzlichen Auflagen im Rahmen des Green Deal, Farm-to-Fork-Strategie oder EU Biodiversitäts-Strategie 2030

Steuerliche Maßnahmen:

  • Vorziehen des Entlastungspakets für bäuerliche Familienbetriebe auf Herbst 2020
  • Dauerhafte Entlastungsmaßahme in der Sozialversicherung für kleinere und mittlere Betriebe
  • Anhebung der Umsatzgrenze für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten auf 40.000 Euro plus Inflationsausgleich
  • Anpassung folgender Parameter bei der Neufeststellung der Einheitswerte mit 1.1.2023:
    • Reduktion der Anrechnung der Direktzahlungen
    • Reduktion der Normalunterstellung für die Tierhaltung und der Viehzuschläge
    • Anhebung der Grenze für die Voll-Pauschalierung von derzeit max. 60 Hektar und max. 120 Vieh-Einheiten
    • Erhöhung der Teilpauschalierungsgrenze beim Forst von 11.000 Euro auf 16.000 Euro
    • Berücksichtigung der Almen nach dem Nettoflächenprinzip
    • Aktualisierung des zu Grunde liegenden Klimarahmens

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:

 Die Bundesregierung wird aufgefordert ein Konjunkturpaket für die Land- und Forstwirtschaft mit den genannten Punkten umzusetzen.