Milch muss Milch und Fleisch muss Fleisch bleiben


Antrag von KR Michael Schnabl an die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Kärnten.

Milch, Joghurt, Rahm, Butter und Käse sind gesetzlich geschützte Begriffe, die nur aus dem Gemelk von Tieren (Rinder, Schafe, Ziege etc.) stammen dürfen. Dieser Schutz ist im EU-Recht festgelegt und im Jahr 2017 vom Europäischen Gerichtshof mit einem Urteil bestätigt worden. Für Fleisch gibt es einen derartigen Bezeichnungsschutz leider nicht. Daher können auch fleischlose Steaks als solche verkauft werden.

Der Kärntner Bauernbund verwehrt sich nicht gegenüber pflanzenbasierten Produkten, jedoch muss dies klar ersichtlich sein. Produkte bei denen andere Inhaltsstoffe und Verarbeitungsschritte dahinterstehen und gänzlich etwas anderes als Milch- oder Fleischprodukte sind, dürfen nicht als solche bezeichnet werden.

Um eine Verwechslungsgefahr für Konsumentinnen und Konsumenten auszuschließen, soll der Bezeichnungsschutz für Milch und Milchprodukte erhalten und auf Fleisch und Fleischprodukte erweitert werden.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen: 

Die Österreichischen Abgeordneten zum Europäischen Parlament werden aufgefordert den Bezeichnungsschutz für Milch und Milchprodukte zu erhalten und einen Bezeichnungsschutz für Fleisch und Fleischprodukte zu fordern.