Mindestpreise für landwirtschaftliche Erzeugnisse im Falle einer gesetzlichen Preisregelung
Die aktuell hohe Inflation ist vor allem auf gestiegene Preise für Energie und Treibstoffe zurückzuführen. Mittelfristig wird sich das wohl auch auf steigende Lebensmittelpreise auswirken, welche zu einer weiteren Steigerung der Inflationsraten führen könnten.
Seitens der Kärntner Landesregierung wurde in diesem Zusammenhang die Möglichkeit einer gesetzlichen Preisregelung von Lebensmitteln ins Spiel gebracht, um für die Konsumenten „leistbare Lebensmittelpreise“ sicherzustellen. Dies würde massiven Druck für die bäuerlichen Produzenten bedeuten, da diese im Verhältnis zu den anderen Teilnehmern in der Lebensmittelwertschöpfungskette die geringste Marktmacht aufweisen.
Vor diesem Hintergrund ist sicherzustellen, dass im Falle einer gesetzlichen Preisregelung – welche in Ausnahmesituationen durch das Preisgesetz geregelt wird – Mindestpreise für die landwirtschaftlichen Erzeugnisse festzusetzen sind, welche es den bäuerlichen Betrieben ermöglicht, ihre Kosten zu decken und einen angemessenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Denn nur so kann mittel- und langfristig die Versorgung mit heimischen Lebensmitteln sichergestellt werden.
Die Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten fordert die Kärntner Landesregierung auf, im Falle einer gesetzlichen Preisregelung für Konsumenten sich bei der Bundesregierung für kostendeckende Mindestpreise für die bäuerlichen Erzeuger einzusetzen, damit diese der Marktmacht des Lebensmittelhandels nicht schutzlos ausgeliefert sind.