Mobile Schlachtung ohne Anwesenheit eines Tierarztes ermöglichen


Antrag von KR Helga Leopold an die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Kärnten

Für immer mehr Konsumenten ist Tierwohl wesentliches Kriterium für die Kaufentscheidung. Dies gilt insbesondere für Fleisch. Mit der Möglichkeit einer mobilen bzw. teilmobilen Schlachtung können, die von der Öffentlichkeit sensibel wahrgenommenen Lebendtier-Transporte, vermieden werden. Mehrere solcher (teil)-mobiler Schlachtanlagen, die als Erweiterung eines bestehenden zugelassenen Schlachthofes in Betrieb sind und den hohen österreichischen Veterinär- und Lebensmittelhygienestandards entsprechen, werden bereits jetzt erfolgreich überbetrieblich eingesetzt.

Vor allem für Direktvermarkter bietet sich durch die Erfüllung höchster Anforderungen hinsichtlich Tierschutzes und Arbeitssicherheit die Chance, sich noch besser im Fleisch-Premiumsegment zu positionieren und entsprechend regionale Wertschöpfung zu realisieren.

Um dies auch wirtschaftlich betreiben zu können, müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Derzeit dürfen die Schlachttätigkeiten Betäubung und Entblutung im Zuge der mobilen Schlachtung nur in Anwesenheit eines amtlichen Tierarztes durchgeführt werden. Damit fallen erhebliche Mehrkosten an.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen: 

Der Gesundheitsminister der Bundesregierung Dr. Wolfgang Mückstein wird aufgefordert die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, sodass die Schlachttätigkeiten Betäubung und Entblutung keine Anwesenheit eines amtlichen Tierarztes bedarf.