Nebenerwerbslandwirte – Einheitswertgrenze für Arbeitslosengeld erhöhen


Antrag von KR Karin Schabus an die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Kärnten.

Arbeitnehmer haben bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Für Bäuerinnen und Bauern ist dies jedoch nur bis zu einem Einheitswert von ca. 15.000 Euro möglich. Wird dieser Wert überschritten, so ist der Bezug des Arbeitslosengeldes, der Notstandshilfe oder eines Weiterbildungsgeldes nicht möglich.

70 % der rund 17.500 bäuerlichen Betriebe in Kärnten sind Nebenerwerbslandwirte. Auch unsere Landwirtinnen und Landwirte sind von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen – am Arbeitsmarkt, aber auch am eigenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb.

Der Kärntner Bauernbund fordert daher eine Anhebung der Einheitswertgrenzen für den Bezug des Arbeitslosengeldes für Nebenerwerbsbauern auf 30.000 Euro. Schließlich bezahlen die Nebenerwerbslandwirte auch Beiträge für die Arbeitslosenversicherung und sollten daher auch einen Anspruch darauf haben, sollten sie ihren Arbeitsplatz verlieren.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:

Der Sozialminister Rudolf Anschober wird aufgefordert, die Einheitswertgrenzen für den Bezug des Arbeitslosengeldes für Nebenerwerbsbauern auf 30.000 Euro zu erhöhen.