Raumordnungsgesetz: Ja zu Bauen im Grünland! Nein zur Mobilisierungsabgabe!


Antrag von KR Siegfried Huber an die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Kärnten.

Die Verhandlungen für ein neues Kärntner Raumordnungsgesetz gehen in die finale Phase. Für den Kärntner Bauernbund führt kein Weg daran vorbei, dass die Rechte der Grundeigentümer zu wahren sind.

Die Gesellschaft will mehr heimische Lebensmittel aus Bauernhand, mehr Tierwohl und mehr Bio. Dementsprechend muss im neuen Raumordnungsgesetz die Möglichkeit für die Errichtung von Gebäuden für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung in der Widmungskategorie Grünland bis zur UVP-Grenze ohne eigene Sonderfeststellung möglich sein.

Eine Mobilisierungsabgabe für unbebautes Bauland stellt einen massiven Eingriff in die Eigentumsrechte von Grundbesitzern dar. Jegliche Vorschläge dahingehend werden vom Kärntner Bauernbund dezidiert abgelehnt.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen: 

Die Kärntner Landesregierung wird aufgefordert im neuen Kärntner Raumordnungsgesetz die Errichtung von landwirtschaftlichen Gebäuden im Grünland ohne Sonderfeststellung bis zur UVP-Grenze zu ermöglichen und von einer Mobilisierungsabgabe Abstand zu nehmen.