Treffsicherheit bei Grünland Dürreindex Versicherung verbessern


In Anbetracht des Klimawandels wird die Versicherung gegen Dürre und Trockenheit ein zentrales Element der betrieblichen Risiko-Vorsorge. Seit dem Jahr 2015 bietet die österreichische Hagelversicherung mit der Grünland Dürreindexversicherung ein Versicherungsprodukt für Dürreschäden speziell im Grünland an und nimmt damit eine Vorreiterrolle in ganz Europa ein.

Derzeit liegt die Versicherungsrate in Kärnten bei rund 20% des versicherbaren Grünlandes. Um die Akzeptanz der Versicherung zu steigern, zeigen die Erfahrungen des heurigen Sommers, dass die Treffsicherheit der Dürreindex Versicherung verbessert werden muss. In vielen Fällen waren auf versicherten Grünlandflächen massive Ertragsverluste zu beobachten, während die sich aus dem Niederschlagsdefizit und den Hitzetagen errechneten „Defizit-Werte“ in der Höhe von 60% nicht erreicht wurden. Trotz Schadens wurde keine Versicherungsleistung fällig.

Die Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten fordert daher die Österreichische Hagelversicherung auf, die Treffsicherheit der Dürreindex-Versicherung ab dem Jahr 2023 zu verbessern und folgende Punkte zu berücksichtigen:

  1. Versicherungsleistung bereits ab 50% Defizit
    • Die bisherige Schwelle von 60% ist zu hoch und soll abgesenkt werden
  2. Seehöhe, Niederschlagsverteilung und Exposition berücksichtigen
    • In Abhängigkeit von der Seehöhe soll die Mindest-Temperatur für den Hitzetag abgesenkt werden. Auf Grund der steigenden Strahlungsintensität wirken sich in höheren Lagen auch Temperaturen unter 30°C negativ auf die Grünlandbestände aus.
    • Neben dem Niederschlagsdefizit in einer Periode soll zur Verbesserung der Treffsicherheit auch die Niederschlagsverteilung in der Periode zusätzlich Berücksichtigung finden.
    • Die Süd-Exposition soll als zusätzlicher Parameter aufgenommen werden
  3. Messungen verbessern
    • In Katastralgemeinden, wo nach bisheriger Erfahrung die Messdaten nicht die tatsächlichen Schäden abbilden, sollten neue Messpunkte gesetzt werden.
    • Vermeidung von „Inseln“ – d.h. KGs, in denen das für die Schadensleistung notwendige Defizit nicht erreicht wird, wenn die umliegenden KGs das notwendige Defizit erreichen.
  4. Sicherheitsnetz durch Vor Ort Schadensbegutachtung einführen
    • Möglichkeit einer Schadensfeststellung durch einen Mitarbeiter der Hagelversicherung in Fällen mit offensichtlichen Schäden, in denen aber die Defizite nicht erreicht werden.
  5. Entkoppelung der Dürreversicherung von der Hagelversicherung im Grünland
    • Schaffung der Möglichkeit, dass im Grünland die Dürreversicherung auch ohne die Hagelversicherung abgeschlossen werden kann.