Übernahme von VIS Gebühren für Biobetriebe


Antrag von Vizepräsidentin Astrid Brunner an die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Kärnten

Im Rahmen der sogenannten Kleinbetriebsregelung können Biobetriebe unter bestimmten Bedingungen ihre Bio-Rinder in der weidefreien Zeit im Stall angebunden halten. In Kärnten nehmen diese sehr praxistaugliche Regelung viele Biobetriebe in Anspruch. Bisher wurde die oben genannte Regelung in Österreich per Erlass genehmigt, das heißt, die Anbindehaltung war ohne vorhergehendes Ansuchen möglich. Aufgrund EU-Bio-Audits im Jahr 2017 muss ab 1. Jänner 2021 jedoch jeder Betrieb eine einzelbetriebliche Genehmigung bei der zuständigen Behörde, dass ist die Abteilung 5 Gesundheit und Pflege, Lebensmittelaufsicht im Amt der Kärntner Landesregierung einholen.

Die Pflicht zur Einholung einer einzelbetrieblichen oder fallweisen Ausnahme-genehmigung bei der Behörde gilt auch für Eingriffe beim Tier (wie zum Beispiel das Entfernen der Hornanlage bei Kälbern unter sechs Wochen) und muss bereits ab dem Jahr 2020 umgesetzt werden. Für die Erledigung der Anträge verrechnet die Behörde Gebühren. Daher ist auch absehbar, dass auch für das oben genannte Ansuchen zur Inanspruchnahme der Kleinbetriebsregelung kostenpflichtig werden wird.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen: 

Die zuständige Referentin in der Kärntner Landesregierung Frau Dr.in Beate Prettner wird ersucht, die zusätzliche Kostenbelastung für die kleinstrukturierten Bio-Betriebe in Kärnten abzuwenden. Die anfallenden Gebühren für die einzelbetrieblichen oder fallweisen Ausnahmegenehmigungen betreffend Eingriffe beim Tier und Ausnahme zur Anbindehaltung im Rahmen der Kleinbetriebsregelung mögen ab dem Jahr 2021 gestrichen bzw. aus Mitteln des Referats bedeckt werden um den Bio-Sektor in Kärnten zu stärken.