DER KÄRNTNER BAUERNBUND

LK Vollversammlung Anträge 02. Oktober 2018 – Kärntner Bauernbund


Wolfsfreies Kärnten – KR Michael Schnabl

Wölfe sind nicht vom Aussterben bedroht und werden daher in der IUCN-red list nicht als gefährdete Art angeführt. Eine Ansiedelung von Wölfen in Kärnten ist daher aus naturschutzfachlicher Sicht nicht erforderlich, sondern würde im Gegenteil die heimische Landwirtschaft – und dabei insbesondere die Alm- und Weidewirtschaft – vor existenzielle Bedrohungen stellen.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:

Der Kärntner Landtag wird aufgefordert zu beschließen, dass Kärnten eine wolfsfreie Zone bleiben sollte. Darüber hinaus möge der Landtag im Zusammenhang mit der Wolfsproblematik beschließen:

  1. Einrichtung einer Website durch das Amt der Kärntner Landesregierung auf welcher sämtliche Meldungen, Sichtungen, Risse und DNA-Ergebnisse im Zusammenhang mit Wölfen transparent dargestellt werden.
  2. Bei begründetem Verdacht auf Wolfsrisse ist bei nicht eindeutigen Ergebnissen der Standard-Gen-Analyse (Mitochondrien-DNA), auch die Kern-DNA zu untersuchen. Es ist nicht zumutbar, wenn Nutztierhalter auf Grund einer nicht eindeutig funktionierenden DNA-Untersuchungsmethode keine Entschädigung erhalten.
  3. Die Kärntner Landesregierung soll dem Regierungsprogramm des Landes Kärnten entsprechend einen Beschluss der zuständigen Landesumweltreferenten-konferenz initiieren, der eine Senkung des Schutzstatus des Wolfes vorsieht (Umstufung aus dem Anhang 4 in den Anhang 5 der Flora-Fauna-Habitat Richtlinie).

Abfederungsmaßnahme für steigende Sozialversicherungsbeiträge – KR Siegfried Huber

Mit dem Wirksamwerden der neuen Einheitswerte kann es speziell bei kleineren Betrieben und Betrieben mit einem hohen Pachtflächenanteil auf Grund der Zurechnung eines Teiles der öffentlichen Gelder zum Einheitswert zu überproportionalen Erhöhungen der Sozialversicherungsbeiträge kommen.
Um diese unverhältnismäßigen Mehrbelastungen von den bäuerlichen Betrieben abzuwenden, hat der Bauernbund den Vorschlag eines „SV-Freibetrags“ in die politische Diskussion eingebracht. Nicht zuletzt durch eine erfolgreiche Unterschriftenaktion der Landwirtschaftskammer Kärnten, bei der allein aus dem südlichsten Bundesland 10.945 Unterschriften gesammelt wurden, konnte im Programm der Bundesregierung die „Einführung einer geeigneten Abfederung der stark steigenden Sozialversicherungszahlungen auf Grund der neuen Einheitswerte, insbesondere bei kleineren Betrieben und Pachtbetrieben“ verankert werden.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:

Die fachlich zuständige Sozialministerin, Frau Mag. Beate Hartinger-Klein wird aufgefordert, die im Regierungsprogramm festgeschriebene Maßnahme „Einführung einer geeigneten Abfederung der stark steigenden Sozialversicherungszahlungen auf Grund der neuen Einheitswerte, insbesondere bei kleineren Betrieben und Pachtbetrieben“ (siehe Regierungsprogramm 2017-2022, Seite 161) rasch umzusetzen.

Vereinfachungen im Steuersystem für Land- und Forstwirtschaft – KR StdR Markus Geiger

Die Bundesregierung will mit einer Steuerreform im Jahr 2019 eine Entlastung in der Höhe von rund 5 Milliarden Euro realisieren. Als Schwerpunkte wurden dabei die Entlastung der kleineren und mittleren Einkommen und der Kleinunternehmen, sowie die Vereinfachung des Steuersystems kolportiert. Erreicht werden solle dies durch radikale Vereinfachungen, Streichung von Sonderbestimmungen und großzügigere Pauschalierungen für Kleinunternehmen.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:

Der zuständige Finanzminister Hartwig Löger wird aufgefordert, folgende Vereinfachungen im Steuersystem für land- und forstwirtschaftliche Betriebe umzusetzen:

  1. Schaffung einer Möglichkeit, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft über Antrag auf drei Veranlagungsjahre aufzuteilen (Gewinnglättung) für Landwirte mit Buchführung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Teilpauschalierung.
  2.  Genereller Steuerabzug für alle Leitungsrechte und Entschädigungsfälle (derzeit besteht die Möglichkeit von 10% Abzugssteuer nur bei bestimmten Infrastrukturbetreibern wie Strom, Gas, Öl, Fernwärme und nicht z.B. bei Eisenbahn- oder Autobahnbauten).

Pauschalierung und Steuerreform – KR Werner Mattersdorfer

Im Zuge der laufenden Debatte um die geplante Steuerreform der Österreichischen Bundesregierung im Jahr 2019 wird auch eine Ausweitung der Pauschalierungen für die heimischen Wirtschaftstreibenden ins Auge gefasst um sie von bürokratischen Hürden zu befreien.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:

Der zuständige Finanzminister Hartwig Löger wird aufgefordert, folgende Entlastungen durch Anpassungen im Pauschalierungssystem im Zuge der Steuerreform umzusetzen:

  1. Anhebung der Grenze des forstwirtschaftlichen (Teil-) Einheitswertes für die Inanspruchnahme der Vollpauschalierung von € 11.000,00 auf € 15.000,00 gemäß § 3 LuF PauschVO (Land- und Forstwirtschaft-Pauschalierungsverordnung).
  2. Abzug der Pachtentgelte im tatsächlich bezahlten Ausmaß (Änderung § 15 Absatz 2 LuF PauschVO; derzeit: maximal 25 % des zugepachteten Einheitswertes).

Entlastung von Nebenerwerbsbetrieben – VPräs. Anton Heritzer

Mehr als zwei Drittel der landwirtschaftlichen Betriebe in Kärnten werden im Nebenerwerb geführt. Viele Betriebe haben sich mit dem land- und forstwirtschaftlichen Zu- und Nebenerwerb ein Standbein geschaffen, dass es ihnen ermöglicht ihren Hof weiter zu bewirtschaften. Sie leisten damit einen zentralen Beitrag für die Aufrechterhaltung eines vitalen ländlichen Raums. Der Druck auf diese Betriebe ihren Hof trotz der oft doppelten Arbeitsbelastung weiterzuführen, ist jedoch enorm! Die Grenze für die Unterordnung des land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerbs, die Be- und /oder Verarbeitung und Almausschank liegt bei einem Umsatz von 33.000 EUR. Eine Anhebung dieses Betrages würde für viele Betriebe eine zentrale Entlastung darstellen und ihnen eine weitere betriebliche Entwicklung ermöglichen.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:

Der zuständige Finanzminister Hartwig Löger wird aufgefordert, folgende Entlastungen für Betriebe mit land-und forstwirtschaftlichen Zu- und Nebenerwerb umzusetzen:

  • Anhebung der Grenze betreffend land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerb, Be- und/oder Verarbeitung und Almausschank gemäß § 7 Absatz 4 PauschVO von 33.000 EUR auf 40.000 EUR.

Änderung (Anhebung) der AfA-Sätze im Rahmen der Vermietung von Ferienwohnungen und Almhütten von 1,5 % auf zumindest 2,0 %.

Entlastung von Agrargemeinschaften -KR Hannes Messner-Schutzer

Im Zuge der laufenden Debatte um die geplante Steuerreform der österreichischen Bundesregierung im Jahr 2019 sollen auch für Agrargemeinschaften Erleichterungen ins Auge gefasst werden, da sie nicht nur ein zentraler Wirtschaftsfaktor im ländlichen Raum sind, sondern auch im Vergleich zu privatrechtlichen Personengemeinschaften schlechter gestellt sind.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:

Der zuständige Finanzminister Hartwig Löger wird aufgefordert, folgende Entlastungen für Agrargemeinschaften im Zuge der Steuerreform umzusetzen:

  1. Anhebung der Freigrenze bei Ausschüttungen körperschaftlich organisierten Agrargemeinschaften in der RZ 6.218 EStRL (Einkommenssteuerrichtlinien) von derzeit € 2000,00 auf € 4.000,00.
  2. Verankerung des Hälftesteuersatzes für Erlöse von körperschaftlich organisierten Agrargemeinschaften aus Kalamitätsholznutzungen vergleichbar dem Hälftesteuersatz bei (privatrechtlichen) Personengesellschaften in den EStRL.

Ausbau mobiler Pflegedienste und Unterstützung pflegender Angehöriger – KR Astrid Brunner

Österreichweit werden 84 Prozent der 453.000 Pflegegeldbezieher zuhause betreut. Davon rund 45 Prozent durch Angehörige. Nur 31 Prozent werden durch Mobile Pflegedienste und 5 Prozent durch eine 24-Stunden-Betreuung sowie 2 Prozent durch teilstationäre Einrichtungen betreut. In Kärnten werden 55,3 Prozent zuhause von Angehörigen betreut.

Ohne pflegende Angehörige (Großteils Frauen), würde in Österreich und Kärnten die pflegerische Vorsorge zusammenbrechen. Die Pflege von Angehörigen zuhause ist unverzichtbar und darf finanziell nicht schlechter gestellt sein als stationäre Pflege. Diese Anliegen und Sorgen der pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen sind ernst zu nehmen.

Die Pflege zuhause durch mobile Dienste und gemeinsam mit Angehörigen ist volkswirtschaftlich mit Abstand die günstigste Variante. Ein Pflegeheimplatz kostet im Durchschnitt 34.600 Euro pro Kopf und Jahr. Der mobile Pflegedurchschnitt liegt bei 4.200 Euro pro Kopf und Jahr. Die häusliche Pflege entspricht den Wünschen der Betroffenen am meisten und ist aus volkswirtschaftlicher Sicht auch kostengünstiger als die stationäre Pflege.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes fordert die zuständige Landesrätin für „Pflegewesen“ LH StV. Dr. Beate Prettner und den zuständigen Referenten für den „Ländlichen Raum“ LR Martin Gruber auf:

  1. Das Kranke und pflegebedürftige Menschen, welche eine mobile Pflege benötigen, gegenüber stationär untergebrachten Menschen gleichermaßen gefördert werden.
  2. Den konsequenten Ausbau von mobilen Pflege- und Betreuungsdienste sowie die Entwicklung neuer Angebote. (z.B.: Unterbringung in alternativen Unterkünften (Bauernhöfen), u.v.m.)
  3. Mobile Physio-, Ergotherapie und Logopädie.
  4. Coaching und Pflegestammtische für pflegende Angehörige.

Ablehnung der EU-Trinkwasserrichtlinie – KR StdR Markus Geiger

Die Europäische Kommission (EK) hat am 01. Februar 2018 einen Legislativvorschlag zur Richtlinie 98/83/EG über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasser-RL) veröffentlicht. Ziel ist die Aufrechterhaltung der Bereitstellung und die nachhaltige Versorgung mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser. Die darin enthaltenen Vorschläge wie die grundsätzliche Umstellung des Kontrollsystems mit einer gesamthaften Einführung eines risikobasierten Ansatzes vom Wasserkörper über den Wasserversorger bis zur Hausinstallation bringen jedoch keinen Mehrwert für die Bevölkerung und werden daher abgelehnt. Die Vorschläge der EK gelten zwar grundsätzlich für Wasserversorgungsunternehmen, welche mehr als 10 m³ Wasser pro Tag abgeben, jedoch wären damit auch viele Gemeinschaftswasserversorgungsanlagen für kleine Ortschaften oder Dörfer betroffen. Darüber hinaus ist anzunehmen, dass die steigenden Qualitätsanforderungen (10 Proben/Jahr statt wie bisher 1x) sich zeitverzögert auch auf kleineren Einheiten auswirken. Spätestens dann würden auch Hausbrunnenbesitzer von den Änderungen betroffen sein, was Einfluss auf die Kosten der Lebensmittelproduktion im ländlichen und landwirtschaftlichen Bereich haben würde (z.B. bei Milchproduzenten und -verarbeitern sowie in der Direktvermarktung). Der vorliegende Entwurf schießt weit über das Ziel hinaus und lastet kleineren Wasserversorgern unverhältnismäßig hohe Auflagen und Kosten auf.

Die Fraktion des Kärntner Bauernbundes stellt daher (gem. § 8 der GO) an die Vollversammlung den Antrag, sie möge beschließen:

Die Abgeordneten des EU-Hauptausschuss des österreichischen Nationalrates werden aufgefordert sich gegen den vorliegenden Entwurf der EU-Trinkwasserrichtlinie auszusprechen und einen bindenden Antrag zu beschließen, der die österreichische Bundesregierung verpflichtet, sich auf EU-Ebene gegen die EU-Trinkwasserrichtlinie in der derzeitigen Form auszusprechen.

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